Transparenz

Für meine kommunalpolitischen Ehrenämter erhalte ich Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen. Um eine bestmögliche Transparenz hierüber zu schaffen, informiere ich im Folgenden darüber. 

1. Bürgermeister 

Als erster Bürgermeister bin ich kommunaler Wahlbeamter und erhalte ein Gehalt der Eingruppierung A15/Stufe 5. Zusätzlich erhalte ich eine Dienstaufwandsentschädigung von 500 € monatlich.

Kreistag

Als Kreisrat erhielt ich zwischen 2020 und 2025 pro Monat eine Aufwandsentschädigung von 150 €. Seitdem sind es pro Monat 120 €. Darüber hinaus erhielt ich in der WP 20/26 pro Sitzung ein Sitzungsgeld von 100 €. In der WP 26/32 beträgt das Sitzungsgeld 120 €. Im Jahr 2020 habe ich insgesamt 2.400,00 € an Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld für meine Arbeit im Kreistag erhalten. 2021 waren es 4900 €. 2022 habe ich 4800 € erhalten. 2023 erhielt ich 4700 €. 2024 waren es 5800 €. 2025 waren es 5050 €.

Gemeinderat 

Im Gemeinderat sowie im Abwasserzweckverband betrug die Aufwandsentschädigung in der Wahlperiode 20/26 35 € pro Sitzung. Seit 2024 erhält jedes Gemeinderatsmitglied darüber hinaus monatlich 20 €, wenn es zustimmt, die Sitzungsunterlagen ausschließlich digital zu erhalten (ich habe dem allein schon um Papier zu sparen zugestimmt). Im Jahr 2020 habe ich inklusive der Sitzungen des Zweckverbands Aalbachtalgruppe 545 € an Sitzungsgeldern erhalten. Im Jahr 2021 habe ich hierfür 630 € erhalten. Im Jahr 2022 erhielt ich 560 €. 2023 betrug die Summe 805 €. 2024 erhielt ich 705 €. 2025 bekam ich 800 €. 2026 erhielt ich 185 €.

Seit 1. Mai 2026 bin ich kein gewähltes Mitglied des Gemeinderats mehr. Als 1. Bürgermeister erhalte ich für die Teilnahme an Sitzungen keine Sitzungsgelder.

2. Bürgermeister 

Als 2. Bürgermeister erhielt ich zwischen 2020 und 2026 eine monatliche Aufwandsentschädigung von rund 300 € monatlich (die AE stieg über die sechs Jahre mit den Tarifsteigerungen an). Darüber hinaus erhalte ich, wenn ich den 1. Bürgermeister im Amt vertrete, ab dem 4. Tag pro Stunde 1/240 des monatlichen Gehalts des 1. Bürgermeisters inkl. Dienstaufwandsentschädigung. Allerdings darf die Summe aus meiner Aufwandsentschädigung und dem Gehalt das Gehalt des 1. Bürgermeisters nicht übersteigen. Im Jahr 2020 habe ich insgesamt 3.963,76 € für meine Arbeit als 2. Bürgermeister erhalten. Im Jahr 2021 waren es 7386,01 €. 2022 erhielt ich 7282,50 €. 2023 bekam ich 6604,03 €. 2024 waren es 20.773,86 €. 2025 bekam ich 8831,70 €. 2026 erhielt ich 4472,44 €.

Alle Werte sind brutto. Seit 1. Mai 2026 bin ich nicht mehr 2. Bürgermeister und erhalte deswegen auch keine Aufwandsentschädigung mehr.

Abschließend möchte ich betonen, dass die ehrenamtliche Arbeit nicht mit Geld aufzuwiegen ist und ich sie allein aus dem Grund mache, um politisch etwas zu bewegen. Die Aufwandsentschädigungen tragen jedoch dazu bei, dass ich und viele andere ehrenamtlich politisch aktive Menschen uns diese Arbeit finanziell leisten können, weswegen ich sie befürworte.