Für meine kommunalpolitischen Ehrenämter erhalte ich Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen.
Um eine bestmögliche Transparenz hierüber zu schaffen, informiere ich im Folgenden darüber.
Gemeinderat
Im Gemeinderat sowie im Abwasserzweckverband beträgt die Aufwandsentschädigung 35 € pro Sitzung. Seit 2024 erhält jedes Gemeinderatsmitglied darüber hinaus monatlich 20 €, wenn es zustimmt, die Sitzungsunterlagen ausschließlich digital zu erhalten (ich habe dem allein schon um Papier zu sparen zugestimmt). Im Jahr 2020 habe ich inklusive der Sitzungen des Zweckverbands Aalbachtalgruppe 545 € an Sitzungsgeldern erhalten. Im Jahr 2021 habe ich hierfür 630 € erhalten. Im Jahr 2022 erhielt ich 560 €. 2023 betrug die Summe 805 €.
2. Bürgermeister
Als 2. Bürgermeister erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 294,35 €. Darüber hinaus erhalte ich, wenn ich den 1. Bürgermeister im Amt vertrete, ab dem 4. Tag pro Stunde 1/240 des monatlichen Gehalts des 1. Bürgermeisters inkl. Dienstaufwandsentschädigung. Allerdings darf die Summe aus meiner Aufwandsentschädigung und dem Gehalt das Gehalt des 1. Bürgermeisters nicht übersteigen. Im Jahr 2020 habe ich insgesamt 3.963,76 € für meine Arbeit als 2. Bürgermeister erhalten. Im Jahr 2021 waren es 7386,01 €. 2022 erhielt ich 7282,50 €. 2023 bekam ich 6604,03 €.
Kreistag
Als Kreisrat erhalte ich pro Monat eine Aufwandsentschädigung von 150 €. Darüber hinaus erhalte ich pro Sitzung ein Sitzungsgeld von 100 €. Im Jahr 2020 habe ich insgesamt 2.400,00 € an Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld für meine Arbeit im Kreistag erhalten. 2021 waren es 4900 €. 2022 habe ich 4800 € erhalten. 2023 erhielt ich 4700 €.
Abschließend möchte ich betonen, dass die ehrenamtliche Arbeit nicht mit Geld aufzuwiegen ist und ich sie allein aus dem Grund mache, um politisch etwas zu bewegen. Die Aufwandsentschädigungen tragen jedoch dazu bei, dass ich und viele andere ehrenamtlich politisch aktive Menschen uns diese Arbeit finanziell leisten können, weswegen ich sie befürworte.