In der Kreistagssitzung am 19. Oktober ging es insbesondere um finanzielle Aspekte, u.a. die Jahresabschlüsse 2023 und 2024, sowie um die Erhöhung der Müllgebühren.
Finanzen
Nachdem die Jahresabschlüsse 2023 und 2024 durch den Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft wurden und jeweils die Entlastung des Landrats hinsichtlich der Jahresabschlüsse empfohlen wurde, hat der Kreistag dies entsprechend beschlossen.
Zudem wurde ein Bericht zum Jahresabschluss 2025 gegeben. Dieser schloss mit +3.245.831,51 € ab und damit insgesamt gut 5 Millionen € besser als geplant. Im Plan wäre der Haushalt noch 1,77 Millionen € im Minus gewesen. 2025 ist somit das erste Jahr seit 2019, was im Plus abschließt. Die Jahre danach waren alle teilweise sehr stark im Minus, bis über 10 Millionen €. Das ist einerseits gut, weil es zeigt, dass sich der Haushalt etwas gefangen hat. Andererseits kann man von Entwarnung für die Finanzen des Landkreises kaum sprechen. Insbesondere die stark steigenden Ausgaben bei den übertragenen Aufgaben und die für 2026 im Raum stehende starke Erhöhung der Bezirksumlage geben Anlass zur Sorge. Hier ist der Freistaat in der Pflicht, die Kommunen für ihre Aufgaben besser auszustatten.
Abfallgebühren
Der Landkreis legt die Abfallgebühren fest, die Abholung der Abfälle bzw. der Betrieb der Wertstoffhöfe erfolgt über das Kommunalunternehmen des Landkreises. Hierbei sind folgende grundsätzlichen Punkte zu beachten:
- Die Kalkulation erfolgt für einen Kalkulationszeitraum, in diesem Fall von vier Jahren. Die Müllgebühr ist in diesen vier Jahren dann konstant.
- Die Kalkulation erfolgt streng kostendeckend. Das heißt, der Landkreis darf mit den Gebühren keine Gewinne machen, aber auch keine Verluste. Alle Ausgaben müssen berücksichtigt werden und daraus ergibt sich dann die Müllgebühr. Das ist im Kommunalabgabengesetz so geregelt. Anders als vom Fraktionssprecher der SPD suggeriert, kann der Landkreis eben nicht einfach Mittel aus seinem allgemeinen Haushalt nutzen, um die Müllgebühren zu senken. Das ist schlicht und ergreifend unzulässig. Auch wir als Landkreis müssen uns an Recht und Gesetz halten.
Aus der kostendeckenden Berechnung ergibt sich, aufgrund stark gestiegener Kosten, für einen Kalkulationszeitraum von vier Jahren eine Gebührenerhöhung von 36 %. Das bedeutet folgende Kostensteigerungen (immer bezogen auf das Behältervolumen der Restmülltonne, jeweils jährliche Höhe der Gebühr angegeben):
| Behälter | 2026 | 2027 – 2030 |
| 60 | 231,69 € | 314,83 € |
| 90 | 295,10 € | 401,13 € |
| 120 | 358,51 € | 487,43 € |
| 240 | 612,14 € | 832,63 € |
| 1.100 | 2.461,31 € | 3.349,20 € |
| BTZ 120 | 71,70 € | 97,49 € |
Die einzige Möglichkeit, die der Landkreis hätte, eine Gebührensteigerung zu vermeiden oder sie zu verringern, wäre eine Reduzierung der Leistungen. Das heißt, die Tonnen würden dann seltener geleert werden und Wertstoffhöfe müssten geschlossen werden. Dies würde jedoch keine enorm großen Kostenreduktionen bringen, dafür aber den Service für die Bürger*innen erheblich verschlechtern. Deswegen hat der Kreistag sich mehrheitlich für eine Beibehaltung der Leistungen und die Gebührenerhöhung entschieden. Aus meiner Sicht ist das nicht angenehm, aber leider unumgänglich.