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Gemeinderatssitzung vom 02. Juni 2025

Bericht aus der Gemeinderatssitzung mit den Themen Dachgestaltungssatzung und Parkraumkonzept.

Rathaus

In der Gemeinderatssitzung am 2. Juni 2025 ging es um die Gestaltung der Dächer in Waldbüttelbrunn sowie um die Erstellung eines Parkraumkonzepts in der Neubergstraße.

Dachgestaltungssatzung

Aufgrund eines Bauantrags aus Mädelhofen, der für eine Garage ein Dach aus Trapezblech vorsah, hat das Landratsamt darauf hingewiesen, dass in der Dachgestaltungssatzung Trapezblechdecher eigentlich nicht für zulässig erklärt werden. Zwar ist in der Satzung keine genau Vorschrift bzgl. des Materials des Dachs enthalten, jedoch ist die Vorschrift zur Farbgebung so abgefasst (“naturbelassen, engobiert oder glasiert”), dass dies eigentlich nur auf Ziegel zutrifft. In den Bebauungsplänen wird dies auch oft nicht explizit geregelt, sondern auf die Dachgestaltungssatzung verwiesen. In der Gestaltungssatzung für den Altort Waldbüttelbrunn ist auch keine explizite Vorschrift für Ziegel enthalten, jedoch eine, die eine Erhaltung der historischen Dachlandschaft verlangt, die zum allergrößten Teil aus Ziegeln besteht. Vom Landratsamt wurde nun eine Grundsatzentscheidung verlangt, ob Trapezblech generell zulässig ist.

Aus meiner Sicht sollte vor allem in Wohngebieten kein Trapezblech verwendet werden, weil es sich optisch nicht gut in die bestehende Dachlandschaft einpasst. Deswegen ist aus meiner Sicht eine allgemeine Freigabe nicht sinnvoll. Andererseits wurden in der Vergangenheit gerade in Mädelhofen auf landwirtschaftlichen Hallen einige Trapezblechdächer errichtet – vermutlich vor allem aus statischen Gründen, da sie ebenso leichte Asbestdächer ersetzten und die Dachstühle für Ziegeldächer vermutlich nicht ausgelegt sind. Dies sind natürlich valide Gründe für Trapezblechdächer, zumal es sich ja eben nicht um Wohnhäuser handelt.

Nach einer ausführlichen Diskussion entschied sich der Gemeinderat dazu, keine allgemeine Freigabe, sondern lediglich für den konkret vorliegenden Bauantrag eine individuelle Befreiung zu erteilen. Die Verwaltung soll zudem Möglichkeiten erarbeiten, wie das Thema allgemein und sinnvoll, mit Rücksicht auf den Bestand in Mädelhofen, aber auch mit Rücksicht auf das Ortsbild, geregelt werden.

Parkraumkonzept Neubergstraße

Aufgrund von wildem Parken ist der Verkehrsfluss in der Neubergstraße derzeit so eingeschränkt, dass Rettungsfahrzeuge die Straße teilweise nicht passieren können. Aus Sicherheitsgründen muss deswegen die Parkplatzsituation so neu geordnet werden, dass Rettungsfahrzeuge die Stelle ungehindert passieren können. Dazu wurde die Verwaltung beauftragt, ein Parkraumkonzept zu erarbeiten, in dem nur noch auf markierten Parkflächen geparkt werden darf. Auf Wunsch aus dem Gremium wird auch die Würzburger Straße mit einbezogen, um eine Verlagerung des wilden Parkens auf die dort gelegene Busstrecke zu vermeiden. Das Konzept wird in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.