Eigentlich ist es rechtswidrig, doch für die Betroffenen ist es Alltag: anlasslose Personenkontrollen der Polizei, die hauptsächlich nicht-weiße Menschen betreffen, sogenanntes Racial Profiling. Solche Kontrollen sind für die Betroffenen oft demütigend, gerade weil ihnen nichts vorgeworfen werden kann und weiße Menschen kaum oder keine anlasslosen Kontrollen zu befürchten haben. Ich wurde noch nie anlasslos von der Polizei kontrolliert – nicht-weiße Freund*innen dagegen oft. Das zeigt den rassistischen Gehalt dieser Kontrollen. Immer wieder gibt es Urteile, die bescheinigen, dass die Polizei rechtswidrig gehandelt hat. Beispielsweise urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster 2018, dass die anlasslose Kontrolle eines 43-Jährigen rechtswidrig war. Trotz dieser Urteile und aller Dementis der Innenminister*innen wird Racial Profiling in der Realität insbesondere an Bahnhöfen weiter durchgeführt. In welchem Umfang ist unklar, da sich das Innenministerium unter Horst Seehofer weiterführenden Untersuchungen, die das Dunkelfeld aufklären könnten, verweigert.
Im Land Bremen hat man unlängst ein System eingeführt, das Racial Profiling auch in der Praxis fast unmöglich macht. Im Polizeigesetz wurde explizit festgeschrieben, dass Kontrollen „nicht allein auf das äußere Erscheinungsbild einer Person zurückgeführt werden“ dürfen. Zudem muss die Polizei den Kontrollierten auf deren Verlangen hin eine Bescheinigung mit dem Grund der Kontrolle aushändigen. Eine Person nur aufgrund der Hautfarbe zu kontrollieren, ist damit sowohl explizit verboten als auch de facto nicht mehr durchführbar.
Diese Gesetzesänderung brauchen wir auch auf Bundesebene! Wir müssen das Leid, das nicht-weißen Menschen durch die anlasslosen Kontrollen angetan wird, endlich abstellen. Ich werde mich deswegen als Bundestagsabgeordneter für ein explizites Verbot von Racial Profiling und die Einführung eines Ticket-Systems wie in Bremen einsetzen.