Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 13. Mai 2024

Rathaus

In der Gemeinderatssitzung am 13. Mai 2024 wurde über die erneute Veröffentlichung des Flächennutzungsplans, eine Änderung des Bebauungsplans West-Südwest Teil 3, unseren Antrag auf ein Wassermanagement und mögliche Änderungen an der Satzung für die Ehrung verdienter Bürger entschieden.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde, der abbildet, welche Nutzungen in der Gemarkung zulässig sind, ist von Anfang der 80er-Jahre und seitdem insgesamt 14-mal geändert worden. Es gab bisher allerdings keinen Plan, wo alle diese Änderungen abgebildet waren. Dies wurde nun geändert und das Ergebnis per Beschluss des Gemeinderats neu veröffentlicht, um so die Lesbarkeit des Plans zu verbessern. Deutlich wurde, dass es zweckdienlich wäre, den FNP auch inhaltlich komplett neu aufzustellen, insbesondere da in nächster Zeit mit dem Neubau des Bauhofs und mehreren Erneuerbare-Energien-Projekten einige Projekte anstehen, für die eine erneute Änderung unausweichlich ist. Dann ist, vor allem auch mit mit Blick auf die langfristige Entwicklung der Gemeinde, eine strategisch gut vorbereitete Neuaufstellung des FNPs das sinnvollste.

Bebauungsplan West-Südwest Teil 3

Der Gemeinderat hatte vor einiger Zeit beschlossen, die oft noch aus den 80er und 90er-Jahren stammenden Bebauungspläne der Gemeinde zu überarbeiten und auf den neuesten Stand zu bringen. Begonnen wurde mit dem BPlan für das Baugebiet West-Südwest Teil 3 (wie folgt begrenzt: im Westen Holzweg, im Norden Wertheimer Str/Paul-Gerhard-Straße, im Süden Alter Weinberg/Weidengraben, im Osten Seeweg). Hierbei wurden vor allem die Baufenster modernen Planungsgrundsätzen angepasst und einige (eher unerhebliche) Details verändert.

Eine lebhafte Debatte gab es über zwei Aspekte: zum einen die zulässige Zahl der Wohnungen, zum anderen über eine Zisternenpflicht für Neubauten (und nur für Neubauten, für Bestandsgebäude gilt dies nicht).

Bisher sind im Baugebiet maximal drei Wohneinheiten pro Haus bzw. Grundstück zulässig. In anderen Baugebieten in der Gemeinde existiert gar keine Grenze. Dadurch haben sich die unterschiedlichen Baugebiete auch unterschiedlich entwickelt; an einigen Stellen, z.B. in der Straße “Lange Äcker” oder in der Straße “Am Gehren” gibt es viele große Wohngebäude mit vielen Wohnungen, während sich in WSW 3 eher eine Einfamilienhaussiedlung entwickelt hat. Dennoch existiren auch in WSW 3 noch viele Baulücken und inzwischen ist die Wohnungsnot sehr groß. Deswegen ist entweder Nachverdichtung oder aber eine weitere Neuausweisung von Baugebieten notwendig. Ich persönlich präferiere hier eindeutig die Nachverdichtung. Gleichzeitig sind die Wohnbedürfnisse inzwischen anders: gerade alleinstehende oder zu zweit lebende junge und alte Menschen brauchen kleinere Wohnungen als ein Einfamilienhaus, finden diese aber in Waldbüttelbrunn oft eher nicht. Deswegen ist es wichtig, dass solche Wohnungen flächeneffizient neu errichtet werden. Ich habe deswegen für eine Erhöhung der maximalen Anzahl der Wohneinheiten auf mindestens 4, besser 5 Wohungen plädiert. Eine Änderung an der maximal möglichen Größe der Gebäude ergibt sich hieraus übrigens nicht, da diese an anderer Stelle im Bebauungsplan unabhängig von der Zahl der Wohnungen geregelt ist.

Als Gegenargument gegen eine Erhöhung wurde von der CSU angeführt, dass einerseits die Menschen, die bisher ein Haus im Baugebiet gekauft hätten, sich in ein Einfamilienhaus-Wohngebiet eingekauft hätten und das so bleiben müsse; und andererseits dass dadurch zu viele Autos auf der Straße herumstehen würden, vor allem, falls aufgrund von Vorgaben des Landratsamts demnächst eine Änderung der Stellplatzsatzung nötig würde.

Das erste Argument finde ich valide, jedoch ist aus meiner Sicht eine kluge Abwägung zwischen den Interessen der bisherigen Anwohner und den oben beschriebenen gesamtgesellschaftlichen Interessen notwendig. Das zweite Argument halte ich nicht für sinnvoll; wer ein Auto anschafft sollte es auch auf dem eigenen Grundstück abstellen können, also genug Parkplätze errichten. Wer es auf der Straße abstellen mag, kann das in WSW 3 auf den markierten Parkflächen tun. Ansonsten ist in den meisten Straßen Parkverbot bzw. in der Straße “Alter Weinberg” bzw. “Weidengraben” müsste man im Zweifel dann auch Parkflächen markieren und ansonsten ein Parkverbot aussprechen.

Am Ende wurde zunächst über eine Erhöhung auf fünf Wohneinheiten abgestimmt. Ich habe das befürwortet, da allerdings insgesamt nur fünf Gemeinderatsmitglieder dafür stimmten, fand das keine Mehrheit. Als nächstes wurde über eine Erhöhung auf vier Wohneinheiten abgestimmt. Auch hier habe ich dafür gestimmt und diesmal wurde der Vorschlag bei drei Gegenstimmen beschlossen.

In Bezug auf die Zisternen stand erst zur Debatte, eine Pflicht bei Neubauten (!) für Zisternen mit mindestens 10 Kubikmeter Volumen einzuführen. Ich hätte das gut gefunden, da gerade aufgrund der Tatsache, dass Regen in Zukunft konzentrierter fallen wird, große Speichervolumen sinnvoller sind. Allerdings fand sich hierfür keine Mehrheit. Beschlossen wurde dann einstimmig, dass es für Neubauten eine Pflicht für Zisternen mit mindestens 5 Kubikmeter Volumen geben wird. Ich rechne jedoch damit, dass viele Leute dann direkt eine größere Zisterne einbauen. Zudem gibt es weiterhin den finanziellen Zuschuss der Gemeinde zum Bau einer Zisterne. Insgesamt ist der Beschluss sehr zu begrüßen.

Antrag für ein Wassermanagement

In Zeiten des Klimawandels wird es auch in Waldbüttelbrunn immer trockener und der Regen fällt zudem immer weniger gleichmäßig. Das hat fatale Folgen: die Landwirtschaft muss Ernteausfälle beklagen, die Böden erodieren und im Wald sterben die Bäume mit großem Wasserbedarf.

Wichtig ist deswegen, den fallenden Regen nicht direkt wegzuleiten – was jahrzehntelang das Ziel der Flurbereinigung war – sondern ihn in der Flur an Ort und Stelle zu halten und versickern zu lassen. Im Wald wurden bereits durch den Förster einige Gumpen zum Regenrückhalt angelegt. Für die Flur wären mehr und auch größere Maßnahmen notwendig.

Meine Fraktion hat deswegen einen Antrag für ein Wassermanagement gestellt, das im Rahmen des in diesem Jahr zu erstellenden Klimaschutzkonzepts erstellt werden soll. Nach kurzer Debatte wurde deutlich, dass der Rat unsere Ziele teilt, die Verwaltung aber stark belastet ist und deswegen weniger konzeptuell, sondern mehr praktisch in der Umsetzung arbeiten will. Deswegen wurde ein Beschluss formuliert, dass aus dem bereits beauftragten Starkregenschutzkonzept Sofortmaßnahmen abgeleitet werden sollen, die auch bei normalem Regen einen Rückhalt des Wassers bewirken. Zudem soll die Verwaltung dem Gemeinderat weitere Möglichkeiten für ein Wassermanagement vorlegen.

Aus meiner Sicht ist das ein sehr guter Beschluss, um Trockenheit in Waldbüttelbrunn langfristig zu bekämpfen und ich freue mich, dass wir das einstimmig beschlossen haben.

Silberne Gemeindeplakette

Von Winfried Körner (CSU) kam die Anregung, die Satzung zur Ehrung verdienter Bürger so abzuändern, dass die silberne Gemeindeplakette bereits bei “Verdiensten um die Gemeinde” verliehen wird und für “besondere Verdienste” eine goldene Plakette eingeführt wird. Zudem soll der kaum ausgegebene Ehrenring abgeschafft werden.

Bei letzterem bin ich sehr gerne mitgegangen, aber die anderen Vorschläge habe ich abgelehnt. Ich finde es falsch, eine Abstufung mit einer Art Ordenswesen einzuführen. Wer Besonderes für die Gemeinde leistet, wird ausgezeichnet. Da sollte es dann auch keine Unterscheidung mehr geben. Letztlich sah der Gemeinderat das genauso und lehnte den Vorstoß ab.

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