Kommunalaufsichtsbeschwerde gewonnen

Mit unserer Kommunalaufsichtsbeschwerde vom 12.10.15 haben wir das Verhalten der Verwaltung und der Sitzungsleitung in der Sitzung am 28.9.15 moniert und beantragt, den Beschluss des Gemeinderats, sich mit unserem Antrag zum Notbrunnen nicht zu befassen, aufzuheben. In der Sitzung war folgendes passiert (Auszug aus dem Beschwerdetext):

“In der Sitzung am 28. September, die von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern vorwiegend aus Roßbrunn besucht war, stellte GR Körner direkt nach Aufruf des TOP 6 einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er beantragte „Vertagung“; gemeint war wohl der Antrag, dass der Gemeinderat sich nicht mit der Sache befasst. Dies geht aus dem uns von Herrn Körner schriftlich überlassenen Antrag  und aus dem Entwurf des Sitzungsprotokolls hervor. Herr Körner begründete den Antrag ausführlich.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte durch GR Hansen eine Gegenrede zu diesem Geschäftsordnungsantrag halten und erläutern, warum die von GR Körner angeführten Gründe den Geschäftsordnungsantrag nicht rechtfertigen. Zudem wollte GR Hansen darauf hinweisen, dass sich der Gemeinderat in der Sitzung vom 1. Juni 2015 schon inhaltlich mit der Sache befasst hatte, so dass nun ein Nichtbefassungsantrag rechtlich nicht zulässig sein könnte.
Allerdings verweigerte Bürgermeister Schmidt auf Veranlassung der Geschäftsleiterin Frau Hamberger GR Hansen das Wort mit der Begründung, eine Gegenrede sei nicht zulässig. Dem widersprach GR Hansen und forderte erneut, sich zum Geschäftsordnungsantrag äußern zu dürfen. Daraufhin begann die Geschäftsleiterin Frau Hamberger in der Geschäftsordnung des Gemeinderats zu suchen. Zugleich ergriff Bürgermeister Schmidt etwa drei Minuten lang das Wort und äußerte sich im Wesentlichen kurz zusammengefasst wie folgt: Um die Zeit der Suche nach der Vorschrift in der Geschäftsordnung zu überbrücken, wolle er eine persönliche Anmerkung zu den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machen. Zwei Herzen schlügen in seiner Brust, er sei gegen die Fischzucht, lege aber auch bei seiner persönlichen Abstimmung auf rechtliche Richtigkeit großen Wert; zudem wisse er als Soldat, wie im Katastrophenfall vorgegangen werde. Deshalb könne er den Anträgen der Grünen nicht zustimmen.
GR Hansen forderte daraufhin erneut das Wort mit der Begründung, wenn der Bürgermeister zur Sache reden dürfe, dürfe er, GR Hansen, dies auch.
Dies wurde GR Hansen von Bürgermeister Schmidt ohne Begründung verwehrt.
Geschäftsleiterin Frau Hamberger zitierte anschließend § 25 Abs. 5 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Waldbüttelbrunn (im Folgenden: GeschO). Dieser lautet wörtlich: „Über Anträge zur Geschäftsordnung ist sofort abzustimmen; eine Beratung zur Sache selbst findet insoweit nicht statt.“ Frau Hamberger erläuterte, hieraus ergebe sich, dass über Geschäftsordnungsanträge „sofort“ abzustimmen sei, also ohne Gegenrede, und dass „in der Sache“ keine Beratung stattfinde, also über Geschäftsordnungsanträge nicht beraten werden dürfe.
GR Hansen stellte daraufhin einen Geschäftsordnungsantrag, den Bürgermeister Schmidt für unzulässig hielt und weder zur Diskussion noch zur Abstimmung stellte. Nach einer kurzen weiteren Diskussion wurde über den Geschäftsordnungsantrag des GR Körner abgestimmt und dieser mit einer Mehrheit von 12 zu 8 Stimmen angenommen.”

Am Wochenende haben wir die Antwort der Kommunalaufsicht bekommen. Hier heißt es:

“Nach entsprechender Wortmeldung hätte […] der Vorsitzende gem. § 25 Abs. 3 GeschO Herrn Hansen das Wort erteilen müssen. Damit wurden Herrn Hansen gleichzeitig auch das sich aus seiner Mitgliedschaft im Gemeinderat ergebende Mitwirkungsrecht nicht zugestanden, was nach unserer Auffassung die Ungültigkeit des gefassten Geschäftsordnungbeschlusses zur Folge hat. Wir werden daher Herrn Bürgermeister Schmidt bitten sowohl den eigentlichen Sachantrag als auch den hierzu vorliegenden GO-Antrag auf Nichtbefassung nochmals auf die Tagesordnung zu setzen”

Damit ist der völlig undemokratische Versuch der CSU, eine Debatte zum Thema Fischzucht gänzlich zu unterbinden und der Versuch der Verwaltung insbesondere zu verhindern, dass ich zu dem Thema rede, kläglich gescheitert. Ich bin froh, dass die Kommunalaufsicht solchen Auswüchsen einen klaren Riegel vorgeschoben hat. Ich habe beantragt, dass die Thematik in der Sitzung am 30.11. in Roßbrunn nochmals auf die Tagesordnung kommt.

Nachtrag: Der 1. Bürgermeister hat meinem Antrag zugestimmt. Die Fortsetzung findet also voraussichtlich am 30.11. in Roßbrunn statt.

Anlagen:

Kommunalaufsichtsbeschwerde Vorfälle Gemeinderatssitzung 28.9.2015

Antwort Kommunalaufsicht