Neuer Antrag: eine legale Graffiti-Fläche an der Billinger-Scheune schaffen

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Gerade für junge Menschen ist es sehr wichtig, sich kreativ zu betätigen. Hierfür kann Graffiti-Kunst eine sehr gute künstlerische Betätigungsmöglichkeit sein. Jugendliche können sich mit Graffiti-Kunst sowohl selbst verwirklichen als auch gemeinschaftlich mit anderen künstlerisch tätig werden. Graffiti-Kunst stellt zudem ein wertvolles Kulturgut dar, das, unserer Meinung nach, dringend aus der Illegalität geholt werden sollte. Eine legale Graffiti-Fläche ist hierfür bestens geeignet. Diese sollte aufgrund der räumlichen Nähe zum Jugendzentrum und zur Skaterbahn sowie der Eignung der Immobilie (große, ebene Fläche ohne Fenster, leicht zu erreichen, gut einsehbar) an der Nordwand der Billinger-Scheune errichtet werden. Die Graffiti könnten direkt auf der Wand angebracht werden. Der Gemeindejugendpfleger sollte zusätzlich im Jugendzentrum Workshops zu Graffiti-Kunst anbieten (ähnlich wie er das bereits jetzt für andere Kunstformen wie Hip-Hop tut) und somit den Jugendlichen in Waldbüttelbrunn die Möglichkeit geben, auf diesem Gebiet künstlerisch aktiv zu werden. Eine legale Graffiti-Fläche würde zudem die Attraktivität erhöhen und ggf. externe Künstler*innen anlocken.

Wir haben deswegen folgenden Antrag gestellt:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, an der Nordwand der Billinger-Scheune eine legale Graffiti-Fläche zu errichten. Der Gemeindejugendpfleger soll im Jugendzentrum Kurse zur Graffiti-Kunst anbieten und somit Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, an der legalen Graffiti-Fläche kreativ zu werden.