Fischzucht: Gemeinderat kann Einvernehmen verweigern

Wie aus einem Schreiben des Landratsamts Würzburg vom 31. Mai 2016 hervorgeht, kann der Gemeinderat Waldbüttelbrunn bei einem eventuellen Bauantrag der Firma Müller bezüglich der in Roßbrunn geplanten Fischzuchtanlage sein Einvernehmen verweigern. Wörtlich heißt es: „Sofern die Anlage […] nicht ihren gesamten Wasserbedarf [Anmerkung: laut Vorbescheid müssen, um einen Betrieb der Anlage zu ermöglichen, dauerhaft 50 Liter Wasser pro Sekunde zur Verfügung stehen] aus einem dort vorhandenen natürlichen Quellwasser decken würde […], wäre die Standortabhängigkeit […] neu zu prüfen und ggf. anders zu beurteilen.“ Und weiter: „Gleiches gilt dann auch im Hinblick auf das gemeindliche Einvernehmen.“

Nicht genügend Quellwasser vorhanden

Nachdem sowohl die Gemeinde Waldbüttelbrunn als auch die Bürgerinitiative „Rettet das Aalbachtal“ mit langfristigen Messungen nachgewiesen haben, dass die Schüttung der Quelle auch in nässeren Perioden kaum 15 Liter pro Sekunde übersteigt und in Trockenzeiten gegen Null geht, gilt es für uns als bewiesen, dass die geforderten 50 Liter Wasser pro Sekunde auf keinen Fall ständig (also ohne wesentliche zeitliche Unterbrechungen) zur Verfügung stehen können. Das bedeutet, dass das Vorhaben die vom Innenministerium genannten Voraussetzungen zur Privilegierung, nämlich die Standortabhängigkeit aufgrund eines genügenden Wasserdargebots, nicht erfüllt. Ist das Vorhaben aber nicht privilegiert, ist auch der Gemeinderat an sein Einvernehmen zum Vorbescheid nicht gebunden und kann bei einem Bauantrag völlig frei entscheiden, ob er dem dann nicht privilegierten Vorhaben das Einvernehmen erteilen will. Der Gemeinderat hat es also in der Hand, das Einvernehmen zum von der Firma Müller noch zu stellenden Bauantrag zu verweigern. Jedes Gemeinderatsmitglied kann dabei frei und ohne eine Bindung an frühere Abstimmungen entscheiden und steht in der Verantwortung Bürger*innen und Natur gegenüber. Das von verschiedenen Personen und Parteien hochgehaltene Mantra, die Gemeinde Waldbüttelbrunn könne wegen der Bindungswirkung des Vorbescheides und dem hierzu erteilten Einvernehmen nichts gegen die Fischzuchtanlage unternehmen, hat sich damit spätestens jetzt endgültig als falsch herausgestellt. Der Gemeinderat kann sehr wohl etwas tun und sollte das auch! Die geplante Massenfischhaltung trägt unkalkulierbare Risiken für Bürger*innen, Tiere und Natur in sich und läge noch dazu im Überschwemmungsgebiet des Aalbaches. Und wie schnell so eine Überschwemmung entstehen kann, konnte in den vergangenen Tagen leider nur allzu oft betrachtet werden.

Fischzucht jetzt gemeinsam verhindern

Wir laden deswegen alle im Gemeinderat vertretenen Personen und Gruppierungen ein, mit uns dafür zu sorgen, dass das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag verweigert wird.

Schreiben des Landratsamtes im Wortlaut: Antwort_LRA_Bindung_Vorbescheid

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