In der Gemeinderatssitzung am 6. Juni 2016 wurden wieder verschiedene Dinge besprochen, über die ich kurz berichten möchte.
Prüfbericht des kommunalen Prüfungsverbandes
Turnusgemäß hat der kommunale Prüfungsverband im letzten Jahr eine Prüfung der Gemeinde Waldbüttelbrunn vorgenommen. Die einzelnen Feststellungen und Verbesserungsvorschläge mussten nun vom Gemeinderat besprochen und dazu Beschlüsse gefasst werden. Einige Verbesserungen wurden schon in den letzten Sitzungen vorgenommen, um keine Zeit zu verlieren, hier musste nur noch formal abgestimmt werden. Zu vielen Verbesserungsvorschlägen bzw. Beanstandungen des Prüfungsverbandes, insbesondere im IT-Bereich, wurde aber erst am 6.6.16 debattiert und abgestimmt. Dabei ging es um Folgendes:
Straßenausbaubeiträge
Bei den Ausbaumaßnahmen Friedensstraße und Alte Poststraße/Seegarten wurde jeweils eine Rechnung für Beleuchtung von der Verwaltung versehentlich unter einer anderen Haushaltsstelle gebucht und deswegen bei der Berechnung der Straßenausbaubeiträge fälschlicherweise nicht berücksichtigt. Es geht dabei um 1480,34 € und 1654,26 €, die auf die Beitragszahler*innen umgelegt hätten werden sollen. Laut KAG sollen die Gemeinden nämlich Ausbaubeiträge erheben. Diese Vorschrift wurde vom VGH Bayern bisher allerdings immer als müssen ausgelegt, mit nur wenigen Möglichkeiten zur Ausnahme. Diese Möglichkeiten sind für Waldbüttelbrunn jedoch nicht gegeben. Die Gemeindeverwaltung hätte nun also die Beiträge eigentlich nacherheben müssen. Laut Verwaltung würde das jedoch einen so erheblichen Aufwand verursachen, dass auf die Nacherhebung verzichtet werden soll. Dem Gemeinderat wurde deswegen vorgeschlagen, von den jeweiligen Textziffern nur Kenntnis zu nehmen und damit die fehlende Nacherhebung implizit zu billigen. Ich habe in der Sitzung darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen aus meiner Sicht sowohl ein juristisches, als auch ein moralisches Problem darstellt. Denn erstens ist es ein Verstoß gegen die KAG und zweitens meiner Meinung nach auch nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar. Fehler passieren, doch in diesem Fall hätte dieser Fehler auch behoben werden sollen. Deswegen haben meine grüne Kollegin Ingrid Metz und ich gegen den Beschlussvorschlag gestimmt.
IT-Sicherheit in der Gemeindeverwaltung
Ein weiterer Punkt betraf die IT-Sicherheit in der Gemeindeverwaltung. Dabei wurden vom Prüfverband einige Mängel angeführt. Diese wurden von der Verwaltung jedoch größtenteils zurückgewiesen. Beispielsweise führte der Prüfverband Lücken in einer Firewall der Gemeinde an und sah das Ganze auch als Sicherheitsproblem: “Damit war kein ausreichender Schutz des Verwaltungsnetzwerkes vor unberechtigten Zugriffen sichergestellt.” Zudem wurde verlangt, die Festplatten der Backup-Sicherung in einem Datensicherungsschrank in einem separaten Brandabschnitt zu lagern oder auf Lücken in der Fernwartung des IT-Systems hingewiesen. Die Verwaltung bestritt, dass Sicherheitslücken vorlagen, konnte aber zum Beispiel auch nicht sagen, ob die Backup-Daten auf den externen Festplatten verschlüsselt sind. Es wurde allerdings zugesichert, insbesondere das Firewallsystem umzustrukturieren; zudem wurde bereits ein Datensicherungsschrank angeschafft.
Handhabung der Pachtvergabe bei landwirtschaftlichen Flächen
Aufgrund eines Schreibens bzw. eines Antrags einer Bürgerin hat sich der Gemeinderat mit der Pachtvergabe bei gemeindlichen landwirtschaftlichen Flächen beschäftigt. Die Bürgerin hatte vor allem kritisiert, dass landwirtschaftliche Flächen nach einem Beschluss des Gemeinderats vom 19.01.15 nach Höchstgebot vergeben werden und bei Preisgleichheit ökologisch wirtschaftende Betriebe bevorzugt werden. Aus ihrer Sicht würden durch “Preistreiberei” so landwirtschaftliche Flächen zerstückelt, wenn größere Ackerflächen aus verschiedenen Grundstücken mit unterschiedlichen Flurnummern bestehen und der*die Vorpächter*in durch die “Preistreiberei” dann Teile der Ackerfläche verliert. Aus meiner Sicht ist es richtig, Ackerflächen an die Meistbietenden zu verpachten. Ansonsten würde der Allgemeinheit Geld verloren gehen. Zudem ist es mir wichtig, dass ökologisch wirtschaftende Betriebe überhaupt Chancen auf Ackerflächen haben und zudem vonseiten der Politik Anreize für Landwirt*innen geschaffen werden, ökologisch zu wirtschaften. Insofern ging mir auch die bisherige Regelung lange nicht weit genug. Mit Beschluss vom 6.6.16 hat der Gemeinderat diese Regelung jedoch mehrheitlich noch einmal weiter aufgeweicht und einen Passus eingebaut, der die Vorpächter*innen von landwirtschaftlichen Flächen stark bevorzugt. Diesem Beschlussvorschlag habe ich aus den o.g. Gründen genauso wie mein grüner Kollege Karl-Heinz Ursprung und die CSU-Gemeinderätin Barbara Plaschke nicht zugestimmt.