Gemeinderatssitzung vom 18. Juli 2016

In der Gemeinderatssitzung am 18. Juli 2016 gab es im öffentlichen Teil kaum strittige oder größer diskutierte Punkte. Neben einigen Bauanfragen ging es im Wesentlichen um zwei Punkte.

Heckenpflege

Der Gemeinderat hatte darüber zu entscheiden, ob die Pflege der Hecken der Gemarkung Waldbüttelbrunn (84.110 qm) und der Gemarkung Roßbrunn (59.537 qm) wieder in die Hand des bayerischen Kulturlandschaftspflegeprogramms gelegt werden soll. Der Pflegezeitraum beträgt dabei 5 Jahre, für die Gemeinde entstehen pro Jahr Kosten von ca. 5000 Euro. Die Verwaltung erläuterte, dass es dabei besonders um die Hecken an den Feldrändern gehen soll. Konkret sollen z.B. größere Bäume aus den Hecken herausgenommen werden, um eine Verbuschung zu gewährleisten. Die Waldränder sind nicht betroffen. Der Gemeinderat stimmte der Maßnahme und der Kostenübernahme einstimmig zu.

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat muss, um Korruption zu verhindern und das Verfahren transparent zu gestalten, über die Annahme jeder Spende an die Gemeinde Waldbüttelbrunn einzeln entscheiden. In den letzten Wochen gingen dabei immer wieder Kleinspenden im Zusammenhang mit der Nachbarschaftshilfe ein, aber auch größere Beträge, z.B. für das Hüttendorf. In diesem Zusammenhang brachte Brigitte Dürr (CSU) Bedenken vor, den Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil zu behandeln, da durch die Nennung der Identität der Spender*innen für die Nachbarschaftshilfe Rückschlüsse gezogen werden könnten, wer die Nachbarschaftshilfe in Anspruch genommen hat. Das soll jedoch vermieden werden. Deswegen schlug Dürr vor, den TOP in den nichtöffentlichen Teil zu vertagen.

Ich kann diese Bedenken nachvollziehen. Es sollten keine Rückschlüsse gezogen werden können, die für die Spender*innen unangenehm sein könnten. Allerdings ist es mir gerade beim Thema Korruptionsvermeidung wichtig, dass größtmögliche Transparenz herrscht. Das bedeutet, dass möglichst viele Spenden im öffentlichen Teil bekannt gegeben und abgesegnet werden sollten. Deswegen habe ich angeregt, nur die Spenden mit dem Verwendungszweck Nachbarschaftshilfe in den nichtöffentlichen Teil zu vertagen. Es handelt sich dabei meist um Kleinstspenden von Privatpersonen, sodass es aus meiner Sicht vertretbar ist, dies im nichtöffentlichen Teil zu behandeln, um so die Spender*innen zu schützen. Für den Rest der Spenden gilt das jedoch nicht. Die Verwaltung hat in der Sitzung dann vorgeschlagen, den TOP komplett zu vertagen, um beim Landratsamt die rechtlichen Möglichkeiten einer Behandlung im nichtöffentlichen Teil zu erfragen. Dieser Vertagung wurde einstimmig zugestimmt.

Verwandte Beiträge