Gemeinderatssitzung vom 20. Mai 2019

GR200519

In der Gemeinderatssitzung am 20. Mai 2019 wurde über folgende Themen entschieden:

Änderung des Bebauungsplans West-Südwest Teil 1

Auf dem Gelände des ehemaligen koreanischen Restaurants am westlichen Ortsende will die Firma Deutsche Reihenhaus AG eine Reihenhaussiedlung errichten. Gebaut werden sollen insgesamt 28 Häuser, die dann ähnlich wie Eigentumswohnungen verkauft werden sollen. Hierfür muss der Bebauungsplan geändert werden. Der erste Entwurf lag dem Gemeinderat in der Sitzung vor und wurde einstimmig beschlossen. Für mich liegt hier eine fast perfekte Innenraumentwicklung vor: eine fast vollständig versiegelte, brachliegende Fläche wird zum Bau von Wohnraum genutzt. Die Neuversiegelung ist quasi null, nur für einige auf dem Gelände ansässige Arten wie die Zauneidechse müssen Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden. Ich habe deswegen selbstverständlich für den Bebauungsplan gestimmt

Vorstellung Arbeitsbericht Ökomodellregion Waldsassengau

Frau Gerstberger von der Ökomodellregion Waldsassengau war anwesend und hat über ihre Arbeit berichtet, die regelmäßige Treffen zwischen den teilnehmenden Gemeinden oder auch die Förderung von kulturellen Angeboten wie dem Kulturwanderweg umfasst. Die Ökomodellregion Waldsassengau ist ein Zusammenschluss der Gemeinden im westlichen Landkreis Würzburg. Ich finde es gut, dass sich hier mehrere Gemeinden für eine gute und nachhaltige interkommunale Zusammenarbeit zusammengeschlossen haben.

Klage gegen den Bau eines Damwildgeheges

In Roßbrunn hatte ein Landwirt beantragt, ein Damwildgehege errichten zu dürfen. Leider wurde jedoch das Damwildgehege bereits ohne Genehmigung vor der Stellung des Antrags errichtet und zudem kam im Gemeinderat der Verdacht auf, der Landwirt sei nur der Strohmann einer anderen Person, die dahinter steht. Deswegen hat der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Bauantrag immer wieder verweigert. Dies war aus meiner Sicht absolut richtig, denn diese Missachtung des Gremiums können wir nicht durchgehen lassen. Das Landratsamt hat nun allerdings leider das Einvernehmen der Gemeinde ersetzt und den Bau nachträglich legalisiert. Nun hat der Gemeinderat mit knapper Mehrheit beschlossen, dagegen eine Klage einzureichen.

Antrag auf Erstaufforstung in der Gemarkung Waldbüttelbrunn

Wiederum wurde ein Antrag auf Erstaufforstung gestellt, diesmal in der Gemarkung Waldbüttelbrunn. Zwar erscheint mir die Aufforstung an sich an der Stelle, die nahe beim Gemeindewald liegt, grundsätzlich sinnvoller zu sein, als die zuletzt von der Firma Benkert vorgenommenen Aufforstungen in Roßbrunn. Allerdings steht auch hier der Verdacht im Raum, dass die aufgeforsteten Flächen als Ausgleich für Rodungen der Firma Benkert herhalten sollen. Dem kann ich ebenso wie meine Fraktion weiterhin nicht zustimmen und auch der ganze Gemeinderat hat wiederum gegen die Aufforstung gestimmt.

Klage gegen die Aufforstungsmaßnahmen der Firma Benkert in Roßbrunn

Wie berichtet hatte das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Beschluss des Gemeinderates, gegen die Aufforstung der Firma Benkert in Roßbrunn zu sein, überstimmt und die Aufforstung zugelassen. Dagegen hatte die Gemeinde mit Beschluss des Gemeinderates vom 08. April geklagt. Nun hat der Rechtsanwalt der Gemeinde uns beschieden, dass die Klage wohl aussichtslos ist. Ich habe das überprüfen lassen und es ist wohl tatsächlich so, dass die Klage aussichtslos ist. Für mich ist es enorm bitter, dass diese einstimmige beschlossene Entscheidung einfach so von höheren Instanzen ignoriert werden kann. Aus dieser Perspektive macht die Klage keinen Sinn mehr. Ich habe wie auch meine Fraktion jedoch trotzdem dafür gestimmt, die Klagen aufrecht zu erhalten, um damit die Rodungen in Thüngersheim so weit wie möglich zu verzögern. Verhindert hätte die Klage die Rodungen zwar nicht, aber möglicherweise wären sie dann in der nächsten Rodungssaison im Winter nicht durchführbar gewesen. Und wer weiß, wie die politischen Rahmenbedingungen im Landratsamt nach der Kommunalwahl im März 2020 sind. Vielleicht wird dann, wenn CSU-Landrat Nuß nicht mehr im Amt ist, die Rodung anders behandelt. Leider stimmte der Gemeinderat jedoch mehrheitlich gegen die Klage, die somit zurückgezogen wird.

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