Gemeinderatssitzung vom 25. Februar 2019

GR25022019

In der Gemeinderatssitzung am 25.02. ging es um folgende Themen:

Aufforstungserlaubnis für die Gemarkung Waldbüttelbrunn

Wiederum wurde beantragt, auf dem Gemeindegebiet eine Erstaufforstung vornehmen zu dürfen. Im Gegensatz zum letzten Mal konnte die Gemeindeverwaltung keine Informationen darüber liefern, inwieweit die Flächen als Ausgleichsflächen für Steinbrüche der Firma Benkert zur Verfügung gestellt werden sollten. Grundsätzlich bleibt es dabei, dass wir Grüne Aufforstung begrüßen. Genauso werden wir uns aber nicht dafür hergeben, Steigbügelhalter für weitere Abholzung zu sein. Da es unklar war, inwieweit diese Flächen als Ausgleichsflächen für die Firma Benkert herangezogen werden sollten, haben wir – genauso wie der gesamte Gemeinderat – die Aufforstungsmaßnahme abgelehnt.

Beschluss des Haushaltes

Einstimmig beschlossen wurde der Haushalt 2019. Folgende Kennziffern sind wichtig:

Größe des Verwaltungshaushalts: 12.303.186 €
Größe des Vermögenshaushalts: 8.771.010 €
Kreditaufnahme: 4.155.271 €

Die Kreditaufnahme ist für die Neugestaltung des Rathausareals notwendig.

Insgesamt ist der Haushalt meiner Meinung nach von sinnvollen Investitionen in die Zukunft, aber auch – z.B. mit dem neuen Beachvolleyballfeld – in die Verbesserung des Lebens der Menschen in Waldbüttelbrunn geprägt. Ich möchte mich an dieser Stelle auch noch mal bei Maximilian Pfister aus der Verwaltung für die gute Arbeit beim Erstellen des Haushalts bedanken.

Richtlinie zur Vereinsförderung

Die Verwaltung legte für die Sitzung einen Entwurf für eine Richtlinie zur Vereinsförderung vor. Aus meiner Sicht kann man durchaus darüber nachdenken, mit einer Richtlinie klare Rahmenbedingungen für die Vereinsförderung zu schaffen. Dabei sollte eine Richtlinie immer das Ziel haben, eine möglichst unbürokratische, aber auch gerechte Förderung der Vereine zu garantieren. Denn eine gute Förderung der Vereine ist aus meiner Sicht für das soziale Leben in Waldbüttelbrunn sehr wichtig. Die Vereine tragen viel zum Miteinander im Ort bei und dabei sollte die Gemeinde sie unterstützen. Aus diesen Gründen halte ich einige Punkte in dem Richtlinienentwurf für problematisch. Die Reduzierung der Investitionsförderung von den bisher meist gewährten 50% auf 15% hilft den Vereinen nicht unbedingt weiter, ebensowenig die Vorschrift, solche Anträge bis zum 01.10. des Vorjahres stellen zu müssen. Dass eine Mitgliedschaft in einer Dachorganisation zu einer Voraussetzung für eine Förderung gemacht werden soll, schließt einige Vereine von der Förderung aus. Ich sehe hier starken Überarbeitungsbedarf. Demnächst werden sich die Fraktionssprecher und die Bürgermeister treffen, um die Richtlinie zu überarbeiten. Ich denke, dass hier eine gute Lösung für alle gefunden werden kann.

Festlegung der Bauverpflichtung des möglichen neuen Baugebiets in Mädelhofen

Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung sollte eigentlich über die Dauer der Bauverpflichtung, das heißt, in welchem Zeitraum Grundstückseigentümer*innen innerhalb des neuen Baugebietes ihre Grundstücke bebauen müssen, beraten werden. Durch einen Antrag von mir wurde der TOP allerdings im öffentlichen Teil behandelt. Aus meiner Sicht, der der Gemeinderat einstimmig folgte, lagen keine Geheimhaltungsgründe vor.

Das Baugebiet soll im Umlageverfahren erschlossen werden. Das bedeutet, dass die Gemeinde alle Grundstücke erwirbt, diese aufteilt und erschließt und anschließend wieder verkauft. In den Kaufverträgen wird dann die Bauverpflichtung festgelegt.

Für mich ist die Erschließung eines Baugebietes immer eine Abwägung zwischen dem dadurch stattfindenden Eingriff in die Natur und der Schaffung von Wohnraum. Grundsätzlich gilt für mich, dass ein Baugebiet nur dann geschaffen werden kann, wenn der Wohnraum schnell geschaffen wird. Es darf keinesfalls zu einer Situation kommen, in der Grundstücke jahrelang unbebaut bleiben. Deswegen ist eine Bauverpflichtung sehr sinnvoll. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, dass Personen, die zuvor schon ein Grundstück auf dem Gebiet besaßen, innerhalb von 8 Jahren bauen müssen und Personen, die dort keines hatten, innerhalb von 4 Jahren. Ich habe genauso wie mein Fraktionskollege Karl-Heinz Ursprung und Karl-Heinz Spiegel (SPD) gegen diese Bauzeiträume gestimmt.

Wenn ein Grundstück in der Absicht erworben wird, dort ein Haus zu bauen, dann reichen meiner Meinung nach allerhöchstens 5 Jahre völlig aus, um dieses Haus dann auch dort hin zu bauen. Es darf nicht sein, dass ein Grundstück in der Absicht erworben werden kann, es erstmal liegen zu lassen. Das ist jedoch bei einer Bauverpflichtung von 8 Jahren der Fall. Eine solche Regelung läuft meinem oben ausgeführten Grundsatz zuwider. Ich hoffe nun, dass trotz der langen Zeitspanne die Grundstücke schneller bebaut werden, sollte das Baugebiet tatsächlich so entstehen.

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