Gemeinderatssitzung vom 14. Februar

Rathaus

In der Gemeinderatssitzung am 14. Februar wurde über die Teilnahme am LEADER-Förderprojekt, Zuschuss-Anträge der DJK und der TSG, die Errichtung einer weiteren Bushaltestelle an der Karl-Lott-Straße, die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Schulstraße und die 1. Änderung der Sicherheitssatzung beraten und beschlossen.

Teilnahme am LEADER-Förderprojekt

Beim LEADER-Förderprojekt geht es darum, dass mehrere Kommunen (Mindestzahl der kumulierten Einwohner*innen: 60.000) sich zusammenschließen und eine lokale Arbeitsgruppe (LAG) bilden. Anschließend stehen Fördermittel von über einer Million Euro zur Verfügung, um im Aktionszeitraum – hier 2023 bis 2027 – kleinere Projekte, die sowohl von den Kommunen als auch Privatleuten angeschoben werden können, in den Gemeinden zu fördern. Im Landkreis Würzburg haben sich bereits Gemeinden zur LAG „Wald, Wein, Wasser“ zusammengeschlossen und dort konnten auch Projekte wie beispielsweise eine gemeinschaftlich genutzte Obstpresse gefördert werden. Die Gemeinden im Südwesten des Landkreises sind bisher jedoch nicht Mitglied einer LAG. Deswegen soll jetzt für die kommende Förderperiode eine neue LAG gegründet werden. Die Mitgliedsbeiträge betragen für die Gemeinde Waldbüttelbrunn in etwa 5000 € jährlich. In der Sitzung stellte Herr Dröse vom Landratsamt die Planungen vor.

Aus meiner Sicht ist LEADER hervorragend geeignet, um Fördermittel für viele kleinere, neue Mosaiksteine zu erhalten, die sich dann in unser Bild einer lebendigen Gemeinde einfügen können. Deswegen begrüße ich es sehr, dass der Gemeinderat sich einstimmig für die Teilnahme am Programm entschieden hat.

Förderanträge der TSG und der DJK

Die beiden Sportvereine TSG und DJK Waldbüttelbrunn haben jeweils einen Antrag auf Zuschuss nach den Richtlinien der Vereinsförderung gestellt. Die TSG will 9.881,05 € für Sektionaltore investieren, die den Unterstand des Vereins am Sportplatz gegenüber Vandalismus absichern sollen. Darüber hinaus sollen weitere 3402,90 € für neue Tore und Tornetze ausgegeben werden. Beide Maßnahmen sind zu 50 % förderfähig. Der Gemeinderat hat jeweils einstimmig beschlossen, die Maßnahmen zu fördern.

Kontroverser wurde die Debatte beim Zuschussantrag der DJK. Diese hatten einen Vereinsbus vom Typ Opel Vivaro für 26.900 € angeschafft. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde durch die Verwaltung bewilligt, eine vorzeitige Förderzusage aber selbstverständlich nicht erteilt. Die Notwendigkeit zur Anschaffung des Vereinsbusses ergab sich nach Angaben der DJK aus dem Umstand, dass die bisher zur Verfügung stehenden Fahrzeuge allesamt nicht mehr genutzt werden konnten. Die beiden Fahrzeuge der Firma Dosch, die bisher angemietet werden konnten, wurden durch die Firma abgeschafft. Das Gemeindemobil darf aufgrund des schlechten technischen Zustands nur noch im Radius von 50 km rund um Waldbüttelbrunn eingesetzt werden. Somit steht nur noch der Bürgerbus der Gemeinde zur Verfügung. Für die Fahrten der Jugendmannschaften zu Auswärtsspielen werden jedoch zumeist mehrere Fahrzeuge am Wochenende gebraucht und der Bürgerbus kann auch nicht jedes Wochenende durch die DJK genutzt werden. Die Förderung des Vereinsbusses ist in jedem Fall aufgrund der Förderrichtlinie zulässig. Vonseiten der SPD wurde jedoch vorgeschlagen, keine 50 % Förderung zu gewähren, sondern nur 5000 € und dies auch nur einmalig im Zeitraum von 7 Jahren. Es sollte aus Sicht der SPD kein Präzedenzfall geschaffen werden. Aus meiner Sicht ist es jedoch gerechtfertigt, auch hier den vollen Fördersatz auszuzahlen, um so gerade die Jugendarbeit des Vereins, die für unseren Ort sehr wichtig ist, zu fördern. Zudem wurde die Förderrichtlinie ja gerade deswegen geschaffen, um nicht über jeden Einzelfall diskutieren zu müssen und dann divergierende Förderentscheidungen zu haben, sondern damit alle Vereine gleichbehandelt werden. Letztlich entschied sich der Gemeinderat mit 8:5 Stimmen dafür, den Kauf des Fahrzeugs zu fördern. Ebenfalls gefördert werden – einstimmig beschlossen – die Renovierung der Zaunanlage am Hartplatz (Gesamtkosten 11.596,60 €, Förderung 50 %) und die Errichtung eines Doppelstabmattenzauns zur Absturzsicherung am Vereinsgelänge (Gesamtkosten 4350,15 €, Förderung 50 %).

Errichtung einer weiteren Bushaltestelle in der Karl-Lott-Straße

Aus dem Gremium wurde schon vor längerer Zeit der Bau einer zusätzlichen Bushaltestelle in der Karl-Lott-Straße angeregt. Grundsätzlich ist dies aufgrund des Abstands von gut 800 Meter zwischen den bestehenden Haltestellen Karl-Lott-Straße und St. Burkhard-Straße möglich. Allerdings besteht aufgrund der räumlichen Enge in dem Bereich, in dem eine Errichtung Sinn machen würde, keine realistische Möglichkeit, eine barrierefreie Bushaltestelle mit Bushäuschen einzurichten. Darüber hinaus ist es aus meiner Sicht sinnvoller, die Baukosten von in etwa 80.000 € in den Bau einer zusätzlichen Bushaltestelle an der B8 auf der Höhe des Reihenhausparks oder auf der Höhe der Straße „An der Weed“ zu investieren. Dort können dann Busse, die bisher nur die Haltestelle „B8“ bedienen, anhalten und somit werden diese Busse dann auch für den westlichen Teil des Ortes nutzbar. Das sah der Gemeinderat einstimmig genauso und lehnte den Bau der Bushaltestelle an der Karl-Lott-Straße ab. Wo genau nun weitere Haltestellen gebaut werden können, soll im Rahmen des dieses Jahr zu erstellen Verkehrskonzepts untersucht werden.

Dauerhafte Einrichtung einer Einbahnstraße in der Schulstraße

Bereits in den letzten Wochen gab es in der Schulstraße einen Probebetrieb einer Einbahnstraßenregelung. Dies entstand dadurch, dass es aufgrund von Begegnungsverkehr an der Kreuzung Schulstraße/Kirchstraße/Höchberger Straße immer wieder zu gefährlichen Situationen für die Schulkinder kam, da Fahrzeuge, insbesondere Busse, auf den Gehsteig auswichen. Diese Gefahrsituation wurde durch die Polizei erkannt und deswegen die Einrichtung einer Einbahnstraße im Probebetrieb empfohlen. Andere Regelungen, wie zum Beispiel eine Sperrung der Straße mit „Anlieger frei“ wurden verworfen, da die Beseitigung des Begegnungsverkehrs so nicht realisiert werden kann. In der Folge gab es verschiedene Rückmeldungen: zum einen berichteten einige Eltern, dass die Gefahrensituation sich erheblich verbessert hat. Zum anderen beklagten sich Anwohner*innen über zusätzliche Wege. In der Gemeinderatssitzung musste nun über das weitere Vorgehen entschieden werden. Es entwickelte sich eine intensive Diskussion, in der die verschiedenen Interessen gegeneinander abgewogen wurden. Letztlich wurde deutlich, dass die Mehrheit vor allem die Gefahrsituation für die Schulkinder beseitigt sehen wollte. Das ist auch meine Meinung: in diesem schwierigen Abwägungsfall ist die Gesundheit der Kinder am wichtigsten. Letztlich wurde die dauerhafte Einrichtung einer Einbahnstraße mit 12:1 Stimmen beschlossen, um die Gefahrsituation dauerhaft zu beseitigen. Gleichzeitig soll im Rahmen der Erstellung des Verkehrskonzepts auch dieser Fall noch einmal untersucht und nach ergänzenden oder auch alternativen Lösungen gesucht werden.

Änderung der Sicherheitssatzung

In der Sicherheitssatzung wurde bei der Einführung festgelegt, dass Brunnen nicht betreten werden dürfen. Da im Rathaushof nun ein begehbarer Brunnen entsteht, wurde dieser Brunnen in der Satzung einstimmig als Ausnahme festgelegt.

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