Gemeinderatssitzung 21. August 2017

In der Gemeinderatssitzung am 21. August 2017 wurden folgende Themen behandelt.

Änderungsanträge Sicherheitssatzung

Auf Wunsch von Landratsamt und Polizei hat die Gemeinde Waldbüttelbrunn einen Entwurf einer “Satzung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung” (kurz Sicherheitssatzung) erarbeitet. Mir erschließt sich zwar nicht, inwiefern die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Waldbüttelbrunn ohne diese Satzung gefährdet wäre und werde deswegen bei der endgültigen Abstimmung dagegen stimmen. Dennoch habe ich zum Entwurf einige Änderungsanträge eingebracht. Da zu erwarten ist, dass die Satzung insgesamt eine Mehrheit findet, wollte ich einige Passagen, die ich für unnötig, redundant oder einen zu großen Eingriff in das Leben der Menschen halte, streichen lassen. Zusätzlich hatte auch Gemeinderätin Kathrin Hackel drei Anträge eingebracht. Konkret ging es um Folgendes

1. Glasbruch (§3 (1) 4.)

In diesem Paragraphen wurde festgehalten, dass das Erzeugen von Glasbruch ordnungswidrig ist. Um das unabsichtliche Erzeugen von Glasbruch nicht zu sanktionieren, wurde auf Antrag von Kathrin Hackel angefügt “und nicht unverzüglich zu beseitigen”. Ich hatte einen ähnlichen Antrag gestellt und schloss mich der Formulierung von GRin Hackel.

2. Fahrlässigkeit und Mindestbußgelder 

Auf Antrag von GRin Kathrin Hackel wurde beschlossen, auch Fahrlässigkeit und nicht nur Vorsatz zu sanktionieren und zudem Mindestbußgelder von 10 € einzuführen.

3. Alkohol 

Im Entwurf sollte das Konsumieren von Alkohol auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen sanktioniert werden, wenn es die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden kann. Da diese “kann”-Vorschrift extrem weit gefasst ist, wären somit Dinge wie der Wein bei Nachbarschaftsfesten, das Wegbier auf dem Weg zur Bushaltestelle oder auch der Sekt an Silvester in Zukunft defacto verboten gewesen. Ich hatte beantragt, dieses Verbot zu streichen und der Gemeinderat folgte mir mit 13 zu 6 Stimmen.

4. Dezibelzahl Ruhestörung 

In §4 Abs. 1 Nr. 6 wird festgelegt, dass Musikabspielgeräte nur so laut betrieben werden dürfen, dass Dritte nicht gestört werden. Um Willkür zu vermeiden, hatte ich beantragt, eine Dezibel-Zahl einzuführen. Leider wurde mein Antrag mit 17 zu 2 Stimmen abgelehnt (Ingrid Metz und ich stimmten dafür, mein Fraktionskollege Karl-Heinz Ursprung war in der Sitzung abwesend).

5. Betretungsverbot Brunnen 

Im Satzungsentwurf wurde ein Betretungsverbot für Brunnen, Bänke und Wasserflächen festgelegt. Die Gemeinde plant jedoch auf dem Rathaushof einen begehbaren Brunnen. Da es aus meiner Sicht sinnfrei ist, einen begehbaren Brunnen zu bauen und gleichzeitig zu verbieten, diesen zu betreten, habe ich die beantragt den entsprechenden Paragraphen §4 (1) Nr. 7 ersatzlos zu streichen. Der Rat lehnte das jedoch mehrheitlich ab, dafür stimmten lediglich Kathrin Hackel, Barbara Plaschke, Brigitte Dürr (alle CSU), Klaus Schmidt, Andreas Hümmer, Wiljo Mieseler (alle SPD), Ingrid Metz (Grüne) und ich selbst. Auch ein Kompromissangebot, das Verbot für alle anderen Brunnen zu belassen und nur den neuen Brunnen auszunehmen, wurde abgelehnt.

Im Ergebnis plant die Gemeinde nun also einen begehbaren Brunn und gleichzeitig dessen Betretungsverbot. Chapeau!

6. Kundgebungen und Demonstrationen 

Eine weitere Vorschrift verbot das ungenehmigte Durchführen von Demonstrationen in Grünanlagen. Nun müssen Demonstrationen laut bayrischem Versammlungsgesetz allerdings nicht genehmigt, sondern lediglich bei der Versammlungsbehörde (in diesem Fall das Landratsamt) angezeigt werden. Auch die Kommunalaufsicht stellte auf Nachfrage der Verwaltung fest, dass diese Vorschrift keinerlei Rechtswirkung entfalten würde und empfahl – wie durch mich beantragt – die Streichung. Dem folgte der Rat jedoch mehrheitlich aus unerfindlichen Gründen nicht.

7. Politische Werbung in Grünanlagen 

§4 (2) Nr. 4 sollte jegliche politische und wirtschaftliche Werbung in Grünanlagen verbieten. Hierin sah der Rat genauso wie ich keinen Sinn und entschied sich auf meinen Antrag hin mit 18 zu 1 Stimmen für die Streichung der Vorschrift.

8. “Lagern” auf Straßen, Wegen und Plätzen 

Ebenfalls auf meinen Antrag gestrichen wurde §4 Abs. 3, der das “Lagern” auf Straßen, Wegen und Plätzen verbot. “Lagern” meint dabei, sich auf den Boden zu setzen. Die Streichung erfolgte einstimmig.

9. Zeitliche Begrenzung für Platzverweis

Um Klarheit zu schaffen wollte ich eine zeitliche Begrenzung für Platzverweise in die Satzung einführen. Der Rat entschied sich jedoch gegen 3 Stimmen (Klaus Schmidt, Ingrid Metz, ich) gegen zeitliche Begrenzungen.

Hier können Sie noch einmal alle meine Anträge gesammelt nachvollziehen. Es ergab sich bei den Beratungen auch eine kurze Diskussion darüber, ob die gesamte Satzung überhaupt sinnvoll ist. Ich habe schon bei der Entscheidung darüber, ob ein Entwurf erarbeitet werden soll, dagegen gestimmt und werde auch beim endgültigen Beschluss der Satzung dagegen stimmen.

Impulsvortrag zu Mehrgenerationenhäusern

Nachdem ein erstes Konzept der Verwaltung für die Nutzung des alten Rathauses als Mehrgenerationenhaus im Rat leider auf wenig Zustimmung gestoßen war, hatte Bürgermeister Klaus Schmidt Franz-Josef Sauer zu einem Impulsvortrag über ein Mehrgenerationenhaus im Arnsteiner Ortsteil Binsfeld eingeladen. Auch wenn die Bedingungen aus Binsfeld nicht 1 zu 1 die selben wie in Waldbüttelbrunn sind, zeigte der Impulsvortrag eindrucksvoll, wie ein solches Projekt funktionieren kann, wenn man sich ein Ziel setzt und alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Der demographische Wandel birgt auch für Waldbüttelbrunn in Zukunft große Herausforderungen. Ich hoffe, dass wir auch in Waldbüttelbrunn ein ähnliches Konzept auf die Beine stellen können.

Bauantrag Jägerstand

Es lag ein Bauantrag für einen Jägerstand am Herrlesbrunnen vor, dessen Maße von 3,40 x 6,40 Meter die üblichen, genehmigungsfreien Maße deutlich überschritten. Da der Stand nicht privilegiert ist, ist er nicht genehmigungsfähig. Die Gemeinde Waldbüttelbrunn hat deswegen die Erteilung der Baugenehmigung abgelehnt.

Zisternen

Aufgrund einer Anregung aus der Bürgerversammlung hat der Gemeinderat beschlossen, die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Änderung der Richtlinie zur Förderung von Regenwassernutzungsanlagen zu beauftragen. Ziel ist eine Erhöhung der Förderung von Zisternen, sodass mehr private Zisternen im Gemeindegebiet errichtet werden. Diese dienen bei Regen als kleine Regenrückhaltebecken und tragen außerdem zum Wassersparen bei, was im trockenen Unterfranken besonders von Nöten ist.

 

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