Gemeinderatssitzung vom 28. September 2020

GR28092020

In der Gemeinderatssitzung am 28. September wurde neben mehreren Bauanträgen insbesondere über die Sanierung der Alten Kirche und des historischen Rathauses debattiert.

Sanierung Alte Kirche

Die Alte Kirche wurde nach einem Gemeinderatsbeschluss von einem Architekturbüro begutachtet und Möglichkeiten zur Sanierung aufgezeigt. Betont wurde dabei, dass die meisten Maßnahmen jeweils eigenständig vorgenommen werden können. Im Gremium war man sich einig, eine Priorisierung vornehmen zu wollen, da die Gesamtkosten einer vollständigen Durchführung aller möglichen Maßnahmen bei gut 600.000 € liegen. Im einzelnen geht es um folgende Maßnahmen:

  1. Neubau eines Foyers als Ersatz für den Windfang aus Stahl/Glas. Das Architekturbüro schlägt für die Fassade des Foyers entweder Sandstein, Putz, Corten-Stahl oder Zementfaserplatten vor.
  2. Außensanierung. Hier wären insbesondere Feuchtigkeitsschäden und Schäden am Putz zu beseitigen.
  3. Innensanierung. Hier geht es um die Beseitigung von Rissen und einen neuen Anstrich innen.
  4. Erneuerung der Elektroleittechnik. Diese ist veraltet.
  5. Erneuerung der Toiletten. Diese sind 40 Jahre alt.
  6. Erneuerung der Nahwärmeleitung zur Heizung im alten Rathaus.

Für welche der Maßnahmen sich der Gemeinderat entscheiden wird, wird in einer der nächsten Sitzungen beschlossen.

Sanierung Altes Rathaus

Auch hier wurde kein Beschluss gefasst, sondern lediglich vorgestellt, welche Möglichkeiten es gibt. Der Gemeinderat hat in der Vergangenheit beschlossen, im Alten Rathaus ein Mehrgenerationenhaus einzurichten. Zur Debatte steht seitdem, ob man das Gebäude lediglich saniert oder einen zusätzlichen Anbau errichtet. Die Kosten würden 1,1 bzw. 1,6 Millionen € betragen. Zuletzt gab es jedoch Schwierigkeiten bei der Akquise von Fördergeldern für das Mehrgenerationenhaus, weswegen noch keine Vereinbarung mit dem ausgewählten Träger abgeschlossen wurde.

Dennoch muss insbesondere jetzt entschieden werden, ob ein Anbau realisiert werden soll, da der Rathausplatz demnächst nach dem endgültigen Abriss des Rathauses aus den 70er-Jahren neu gestaltet wird und somit klar sein muss, ob ein Teil der Fläche für den Anbau benötigt wird. Die Entscheidung wird ebenfalls in einer der folgenden Sitzungen getroffen.

Bauantrag für ein Bienenhaus im Außenbereich

Die Gemüter erregte in der Sitzung ein Bauantrag für ein Bienenhaus im Außenbereich. Das Haus steht bereits und ist im Endeffekt ein ferienhausähnliches Baumhaus. Es war völlig ohne Genehmigung errichtet worden und sollte, bevor es als Bienenhaus genutzt werden sollte, als Jägerstand genehmigt werden.

Aus meiner Sicht ist die Sachlage hier klar. Ein Ferienhaus wurde illegal errichtet, denn solche Bauvorhaben sind im Außenbereich grundsätzlich nicht zulässig. Nun soll es nachträglich als Bienenhaus genutzt werden, um weiterhin existieren zu dürfen. Auch wenn tatsächlich Bienen dort einziehen, so behält das Gebäude doch auch seinen Charakter als Ferienhaus. Im Bauantrag sind nämlich keine bienenhausspezifischen Umbauten verglichen mit dem Ist-Zustand genannt. Das Vorhaben ist deswegen abzulehnen. Wenn der Eigentümer dort Bienen halten möchte, muss er ein Gebäude errichten, das auf keinen Fall einer anderen Nutzung dienen kann. Ebenso empfinde ich es nicht nur in diesem Fall als respektlos gegenüber dem Gemeinderat, erst zu bauen und anschließend nach der Genehmigung zu fragen. Dies sah auch die Mehrheit des Gemeinderats so und verweigerte das Einvernehmen. Wie es jetzt weitergeht, muss das Landratsamt entscheiden.

Verwandte Beiträge