Gemeinderatssitzung vom 12. August 2019

GR120819

In der Gemeinderatssitzung am 12. August wurde über das neue Mehrgenerationenhaus, die Gestaltung des Rathausplatzes und den Standort des Jugendzentrums debattiert und beschlossen.

Mehrgenerationenhaus: Beschluss über den Träger

Im zurzeit übergangsweise für die Gemeindeverwaltung genutzten alten Rathaus soll ab 2021/22 ein Mehrgenerationenhaus entstehen. Hierfür wurde in dieser Sitzung der Zuschlag an einen Träger erteilt. Zur Auswahl standen dabei die Caritas, die entsprechende Projekte in Rottendorf und der Zellerau betreibt, sowie die Johanniter, die ein Mehrgenerationenhaus in Miltenberg führen.

Klar wurde bei der Präsentation der beiden Träger, dass ein Mehrgenerationenhaus nicht bedeutet, dass dort Wohngruppen mit unterschiedlich alten Bewohner*innen entstehen. Sondern Mehrgenerationenhaus heißt, dass es dort Freizeitangebote geben wird, wo sich Menschen aller Altersstufen begegnen und gemeinsam eine gute Zeit haben können. Im Mehrgenerationenhaus der Johanniter gibt es beispielsweise zurzeit verschiedene Veranstaltungsformen, etwa ein Workshop in dem junge Menschen älteren die Nutzung von Handys erklären. Das Mehrgenerationenhaus würde sehr wahrscheinlich vom Bund gefördert werden, die Kosten für die Gemeinde würden sich dabei auf rund 10.000 € pro Jahr belaufen. Der Gemeinderat hat letztlich einstimmig beschlossen, die Johanniter als Träger auszuwählen. Auch mir erschienen die Johanniter aufgrund der sehr guten Strukturierung ihrer Konzepte als die beste Wahl.

Die Einrichtung eines Mehrgenerationenhauses in Waldbüttelbrunn begrüße ich grundsätzlich sehr, denn ein solches Projekt kann jung und alt zusammenbringen und das Leben der Menschen verbessern. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass zunächst gemeinsam mit dem Gemeinderat und Interessierten aus der Bevölkerung klare Zielvorstellungen für das Mehrgenerationenhaus erarbeitet worden wären. Wäre dies vor der Vergabe an den Träger geschehen, hätte dieser sich klar darauf einstellen und schon erste konzeptionelle Ideen vorstellen können, anstatt – wie es nun war – einen allgemeinen Vortrag zu halten. Der Gemeinderat hätte dann auch als demokratisch legitimiertes Gremium eine klare Richtung für das Projekt vorgeben können.

Ich hoffe jedoch, dass diesen Prozess der nun ausgewählte Träger kompetent durchführen wird. Wichtig ist mir, dass der Gemeinderat – ebenso wie die Bürger*innen – bei der Entwicklung des Konzeptes eng mit einbezogen wird. Wenn alle an einem Strang ziehen, kann dieses Projekt gut gelingen und eine Bereicherung für Waldbüttelbrunn werden.

Standort des Jugendzentrums

Die Entscheidung für das Mehrgenerationenhaus beeinflusst auch den Standort des Jugendzentrums. Dieses war für die Zeit der Renovierung in einen provisorischen Modulbau am Sumpfler ausgelagert worden; der Gemeinderat hatte 2017 beschlossen, dass das JuZ anschließend wieder ins alte Rathaus zurück soll. Ich hatte schon damals dagegen gestimmt und dafür, dass JuZ dauerhaft an den Sumpfler zu verlegen, da ich mir große Synergieeffekte mit den dort vorhandenen Sportanlagen und der Nähe zur Natur versprochen habe. Außerdem sollten die Jugendlichen dort einen richtigen “Freiraum” für sich erhalten, Lärmprobleme mit den Anwohner*innen schätzte ich als deutlich geringer ein als in der Ortsmitte und, ganz wichtig, die Jugendlichen selbst waren für den Standort am Sumpfler.

Nach einer eineinhalbjährigen Testphase ist nun klar, dass die damals für den Sumpfler genannten Argumente alle eingetreten sind. Der Standort hat sich als perfekt herausgestellt und weder der Gemeindejugendpfleger noch die Jugendlichen selbst wollen dort wieder weg. Durch eine dauerhafte Unterbringung am Sumpfler wird auch der räumliche Spielraum des Mehrgenerationenhauses im alten Rathaus vergrößert. Der Gemeinderat hat sich deswegen gegen eine Stimme dafür ausgesprochen, das JuZ dauerhaft am Sumpfler zu belassen, worüber ich mich sehr freue!

Gestaltung des Rathausplatzes

Keine Entscheidung konnte der Gemeinderat über die genaue Gestaltung des Rathausplatzes, insbesondere den Belag des Platzes treffen. Da der entsprechende Förderantrag bis zum 1. September eingereicht werden muss, wird eine Sondersitzung am 27. August notwendig.

Im Vorfeld der Sitzung gab es vonseiten der Verwaltung leider nicht ausreichend Informationen, über was genau abgestimmt werden sollte; auch ein versprochenes Muster wurde vom Architekturbüro nicht zur Verfügung gestellt. Um zu wissen, wie viel Geld bei der Förderung beantragt werden muss, sollte darüber entschieden werden, ob als Belag ein Granit-, Beton- oder Muschelkalkpflaster verwendet werden sollte. Außerdem muss entschieden werden, ob dieses Pflaster mit oder ohne feste Fugen verlegt wird. Diese Entscheidung war innerhalb der kurzen Zeit in der Sitzung nicht zu treffen. Deswegen wird eine Sondersitzung am 27. August nötig.

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