Gemeinderatssitzung vom 19. März 2018

GR19.03.18

Folgende Themen wurden in der Gemeinderatssitzung am 19. März behandelt:

Neuer Supermarkt im Gewerbegebiet

Schon im August 2016 hatte der Gemeinderat gegen unsere drei grünen Stimmen grundsätzlich beschlossen, im Gewerbegebiet die Ansiedelung eines neuen Supermarktes zu ermöglichen. Durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Bayern war es jedoch der Gemeinde Waldbüttelbrunn nicht möglich gewesen, die Pläne des Investors zur Errichtung mehrerer Läden (u.a. Vollsortimenter, Getränkemarkt, Bäcker) im Bebauungsplan zu berücksichtigten. Nach der Änderung des Landesentwicklungsprogramms durch die CSU-Mehrheit im Landtag ist das nun möglich. Diese Änderung wurde u.a. deswegen von der GRÜNEN-Landtagsfraktion hart kritisiert.

Der Investor hatte nun den Antrag gestellt, zusätzlich zum im Bebauungsplan bereits vorgesehenen Supermarkt (1200 qm Verkaufsfläche) einen Getränkemarkt (650 qm) errichten zu dürfen. Der Gemeinderat hat diesem Antrag leider wiederum mehrheitlich (gegen die drei Stimmen meiner Fraktion) zugestimmt.

Das Kind ist durch die Entscheidung im August 2016 eh schon in den Brunnen gefallen: die Fläche dort wird versiegelt, der neue Supermarkt bedeutet für die fußläufig erreichbaren, kleinen Geschäfte im Altort und den ebenfalls gut zu Fuß erreichbaren Netto-Markt eine enorme Konkurrenz.

Der zusätzliche Getränkemarkt setzt dem Ganzen jedoch völlig ohne Not die Krone auf. In der Gemeinderatssitzung konnte niemand auch nur annähernd die Frage beantworten, wofür Waldbüttelbrunn einen neuen Getränkemarkt nötig hat. Kein Wunder: wir brauchen den Markt genauso wenig wie einen neuen Supermarkt. Getränke gibt es bei der Firma Reitzenstein im Altort und seit der Neueröffnung auch im Netto-Markt in guter Sortierung. Ein weiterer Konkurrenz-Markt wird es insbesondere dem Reitzenstein-Getränkehandel auf Dauer sehr schwer machen, zu überleben. Für mich ist diese von allen anderen Gemeinderatsfraktionen betriebene Ortsentwicklungspolitik genau das Gegenteil von dem was Waldbüttelbrunn braucht. Ich habe deswegen wie meine gesamte Fraktion wiederum dagegen gestimmt.

Bauantrag für ein Haus in der Karl-Lott-Straße

Normalerweise berichte ich hier nicht über Bauanträge, aber dieser hat schon im Vorfeld für Diskussionen insbesondere unter den Nachbar*innen gesorgt und ist deswegen erklärungsbedürftig. Beantragt wurde der Bau eines Hauses in der Karl-Lott-Straße und dabei folgende Ausnahmen vom Bebauungsplan:

  • Stärkere Neigung der Garagenzufahrt (Kellergarage)
  • Verminderung der Vorgartenfläche
  • Befreiung vom Abgrabungsverbot wegen maximaler Höheneinstellung des Gebäudes
  • Überschreitung der Baugrenze
  • Höhere Gesamthöhe des Hauses (7,20 m statt 6,40 m)

Normalerweise stimmt der Gemeinderat kleineren Abweichungen vom Bebauungsplan zu, insbesondere solange die Nachbar*innen nichts dagegen haben. Hier lagen jedoch zum Teil massive Abweichungen vor und die Nachbar*innen waren damit überhaupt nicht einverstanden. In dieser Situation kann der Gemeinderat diese Abweichungen nicht einfach so beschließen; Bebauungspläne würden damit ad absurdum geführt, die Nachbar*innen übergangen und Präzedenzfälle geschaffen.

Der Gemeinderat hat deswegen entschieden, lediglich der (geringfügigen) Überschreitung der Baugrenze sowie der Neigung der Garagenzufahrt zuzustimmen. Die Verminderung der Vorgartenfläche und die Befreiung vom Abgrabungsverbot wurden abgelehnt. Es wurde weiterhin lediglich eine Gesamthöhe von 6,70 m zugelassen, die sich an der größten in diesem Ortsgebiet bestehenden Abweichung orientiert.

Förderung von Freizeiten, Fahrten, etc. im Kinder- und Jugendbereich

Zur Förderung von Vereinsfreizeiten, -fahrten und anderen Maßnahmen im Kinder- und Jugendbereich hat der Gemeinderat eine Richtlinie beschlossen, um die Antragsstellung für die Vereine so leicht wie möglich zu machen und auf der anderen Seite Klarheit über die Fördermodalitäten zu schaffen.

Nachdem die Richtlinie bereits in einer vergangenen Sitzung vorgestellt wurde, gab es nun noch zwei Anträge, einen von mir selbst und einen von Kathrin Hackel (CSU). Meiner sah vor, dass nicht nur Kinder mit Wohnsitz in Waldbüttelbrunn gefördert werden, sondern alle Teilnehmer*innen von solchen Maßnahmen der Waldbüttelbrunner Vereine. Im Entwurf der Richtlinie war eine Förderung pro Teilnehmer*in mit Wohnsitz in Waldbüttelbrunn vorgesehen – Kinder aus der selben Mannschaft, aber einem anderen Dorf, wären somit benachteiligt gewesen, was meiner Meinung nach einen Keil in die Teams getrieben hätte und den Vereinen nicht dienlich gewesen wäre.

Kathrin Hackels Antrag sah eine pauschale Förderung für die gesamte Maßnahme sowie eine Erleichterung der Antragsstellung vor.

Die Verwaltung und der Bürgermeister empfahlen, nur Kinder mit Wohnsitz in Waldbüttelbrunn zu fördern.

Insgesamt war der Antrag von Kathrin Hackel der weitestgehende und aus meiner Sicht auch sinnvoll, weil er eben auch eine Förderung aller teilnehmenden Kinder über die Pauschale vorsah. Deswegen habe ich mich in der Sitzung diesem angeschlossen. Letztendlich wurde dann auch der Antrag von Kathrin Hackel einstimmig beschlossen.

Vermietung Jugendzentren für Kindergeburtstage

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Jugendzentren der Gemeinde für Kindergeburtstage von 6-14 Jahren zu vermieten. Dies soll es gerade Familien mit geringeren finanziellen Möglichkeiten und/oder kleineren Wohnungen ermöglichen, schöne Kindergeburtstage zu feiern. Es wird keine Mietgebühr, sondern lediglich eine Kaution von 100 € erhoben.

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