Gemeinderatssitzung vom 10. September 2018

GR100918

In der Gemeinderatssitzung am 10. September 2018 wurde über folgende Themen beraten:

Errichtung einer Graffiti-Fläche

Unser Antrag auf Schaffung einer legalen Graffiti-Fläche an der Billinger-Scheune wurde knapp mit 8:7 Stimmen angenommen. Somit können dort nun – ähnlich wie zuletzt bei einem Projekt am TSG-Sportplatz – in Zukunft legale Graffiti aufgebracht werden. Zudem wird der Gemeindejugendpfleger Workshops zu Graffiti-Kunst anbieten. Wir als GRÜNE Waldbüttelbrunn werden selbstverständlich ebenfalls zur Gestaltung der Fläche beitragen. Ein entsprechender Termin wird noch bekannt gegeben.

Erhöhung der Nutzungsgebühren für die Ballsport- und TSG-Halle

Vonseiten der Verwaltung wurde eine Erhöhung der Gebühren für die Nutzung der Ballsport- und der TSG-Halle vorgeschlagen. Diese sei notwendig, da man aufgrund von Steuersparkonstruktionen und §2 UStG gezwungen sei, die Hallen privatrechtlich zu betreiben und die Hallen somit kostendeckend betrieben werden müssten. Andernfalls könnte der Bürgermeister wegen Steuerhinterziehung belangt werden. Bisher wurden für Nutzung der Hallen durch die Vereine TSG und DJK Waldbüttelbrunn jeweils Pauschalbeträge erhoben. Dieser beträgt bspw. für die Nutzung der Ballsporthalle durch die DJK jährlich 6000 €. Vorgeschlagen wurde nun eine Nutzungsgebühr von 12 €/Stunde pro Trainingseinheit. Die Hallennutzungszeiten würden dann pro Stunde genau abgerechnet. Nach Auskunft von Winfried Körner, CSU-Fraktionsvorsitzender und Leiter Spielbetrieb bei der DJK, würden damit dann zwischen 14.000 und 15.000 € Hallennutzungskosten jährlich anfallen, was einer Erhöhung um knapp 150% entspricht. Dies würde in deutlich erhöhten Mitgliedsbeiträgen, sowohl bei der DJK, als auch bei der TSG, enden.

Für mich ist neben dieser Erhöhung, die die Vereine massiv und völlig übergebührlich belastet, vor allem auch abzulehnen, dass keine pauschale Abrechnung unabhängig von den Nutzungszeiten mehr erfolgt. Beispielsweise würde man bei den Kindertrainings, wenn nur eine geringe Anzahl Kinder da sind, sich zwangsläufig überlegen, ob so ein Training stattfinden muss, oder ob man sich die 18 € Nutzungsgebühr pro 90 Minuten Trainingseinheit nicht lieber spart. Spontane Trainingseinheiten wären kaum mehr möglich, ebenso sind die Nutzungsbedingungen des gerade erst errichteten Kraftraums, die ebenfalls oft spontan erfolgt, völlig ungeklärt. Es ist aus meiner Sicht höchst fragwürdig, warum die Halle privatrechtlich betrieben werden muss, um Steuern zu sparen, wenn dies gleichzeitig die Vereine so krass belastet. Eine zentrale Aufgabe kommunaler Daseinsvorsorge ist meiner Meinung nach die Bereitstellung von Infrastruktur für den Breitensport. Mit diesen Nutzungsgebühren würde die Gemeinde diesem Auftrag sicherlich nicht mehr gerecht, im Gegenteil würde das gewachsene ehrenamtliche Engagement vieler Trainer*innen schwer beeinträchtigt. Aus meiner Sicht muss hier eine für die Vereine verträgliche Lösung gefunden werden. Das heißt: maximal eine moderate Erhöhung und weiterhin eine pauschale Abrechnung der Gebühren. Hierfür braucht es deutlich mehr Informationen zur Situation. Ich habe deswegen in der Sitzung eine Vertagung beantragt, die mit 14:1 Stimmern beschlossen wurde.

Gestaltungssatzung

Beschlossen wurde die Neufassung der Gestaltungssatzung. Die einzige umstrittene Änderung zur Fassung von 2003 war die Erhöhung der zulässigen Maximalhöhe von Mauern von 1,50 m auf 2,00 m. Meine Fraktion hat diese Erhöhung abgelehnt, da wir befürchten, dass zwei Meter hohe Mauern zu einem deutlich verschlossenerem Ortsbild führen können. Die Mehrheit des Gemeinderates hat die Erhöhung jedoch beschlossen. Ich erwarte nun, dass diese zwei Meter nun die klare Grenze darstellen und darüber hinaus keine weiteren Ausnahmen zulässig sind. Die komplette Gestaltungssatzung wurde anschließend vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Änderung Bebauungsplan Kiesäcker 4.1

Die Gemeinde Waldbüttelbrunn beabsichtigt, den Bebauungsplan für Kiesäcker 4.1 dahingehend zu ändern, dass zusätzlich zum geplanten Vollsortimenter nun auch ein Getränkemarkt mit bis zu 650 m² Verkaufsfläche errichtet werden kann.

Meine Fraktion lehnt diese Änderung wie schon die Ausweisung des Gewerbegebiets Kiesäcker 4.1 und die Ermöglichung des Baus des Vollsortimenters ab. Durch die Ausweisung des Gewerbegebiets werden wertvolle landwirtschaftliche Flächen versiegelt und Natur zerstört. Darüber hinaus gefährdet die Ansiedelung des Vollsortimenters inklusive des nun zusätzlich geplanten Getränkemarktes die fußläufig erreichbare Nahversorgung durch kleine Betriebe in Waldbüttelbrunn, aber auch in anderen Gemeinden. Die Gemeinde Waldbüttelbrunn beteiligt sich somit am Verdrängungswettbewerb zwischen den Gemeinden um Supermärkte auf der grünen Wiese, was eben keine leicht fußläufig zu erreichende Nahversorgung in diesem Sinne mehr darstellt. Dies lehnen wir entschieden ab. Stattdessen sollten die Gemeinden gemeinsam eine sinnvolle Planung vornehmen.

Darüber hinaus findet durch den jetzt ermöglichten Getränkemarkt eine Agglomeration, also eine Zusammenballung, von Einzelhandelsbetrieben im Gewerbegebiet statt, die nach einem VGH-Urteil von 2017 eigentlich verhindert werden sollte. Leider wurde von der CSU-Mehrheit im Landtag anschließend das Landesentwicklungsprogramm geändert, um das Urteil zu umgehen und Agglomerationen wieder zu ermöglichen. Ebenfalls wurde das Anbindegebot für Gewerbeflächen gelockert. Die CSU-Mehrheit im Landtag macht Bayern damit zu einem Gewerbegebiet mit Autobahnanschluss und betreibt wissentlich und absichtlich die Zerstörung von gewachsenen Ortskernen. Und die Gemeinde macht dabei mit, um Gewinninteressen der Wirtschaft zu bedienen. Das ist unverantwortlich und wird der Entwicklung der Gemeinde Waldbüttelbrunn sowie umliegender Gemeinden schaden.

In der Sitzung am 18.09. wurde die Abwägung der Gemeinde zu den vorgebrachten Einwänden zur Bebauungsplanänderung diskutiert und darüber abgestimmt. Hierbei wurde u.a. ein fragwürdiges Gutachten durch den Investor, der den Supermarkt bauen möchte, vorgelegt. Darin wird zum Beispiel in der Kaufkraftberechnung offensichtlich vom alten Netto-Markt ausgegangen, obwohl hier schon vor Jahresfrist ein viel größerer Neubau fertiggestellt wurde. Die Behauptung, in Waldbüttelbrunn gäbe es zu wenig Versorgung mit Lebensmittelgeschäften, lässt sich deswegen meiner Meinung nach nicht nachvollziehen. Leider ließ sich der Gemeinderat hiervon überzeugen und stimmte gegen die Stimmen meiner Fraktion mehrheitlich für die positive Abwägung der Änderung und damit wiederum für die Änderung.

Spielhalle an der Raiffeisenstraße

Es wurde vonseiten des Eigentümers ein Vorbescheid beantragt, eine Ausstellungsfläche in der Raiffeisenstraße in eine Spielhalle umzuwandeln. Dies wurde vom Gemeinderat aus Jugendschutzgründen einstimmig abgelehnt, obgleich das Vorhaben dort theoretisch zulässig gewesen wäre. Ob das Landratsamt das Einvernehmen des Gemeinderats ersetzt und den Vorbescheid dennoch ausstellt, bleibt abzuwarten.

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