Aufgrund eines Urteils des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wurde eine Sondersitzung zur Neuausweisung des Gewerbegebietsabschnitts Kiesäcker 4.1. nötig. Bisher war dort ein Sondergebiet Einzelhandel mit deutlich mehr als 1.200 qm Gesamtverkaufsfläche geplant (u.a. ein Vollsortimenter-Supermarkt). Die einzelnen Geschäfte sollten jedoch 1.200 qm nicht Überschreiten und baulich voneinander getrennt werden. Hintergrund ist, dass laut Landesentwicklungsprogramm in nicht-zentralen Orten nur Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.200 qm Verkaufsfläche geplant ist. In der bisherigen Praxis wurde das so ausgelegt, dass mehrere Läden mit dieser maximalen Größe nebeneinander existieren konnten. Dies hat der VGH nun gekippt. Solche “Agglomerationen” sind ab sofort verboten, weshalb die Planung für den Abschnitt Kiesäcker 4.1. jetzt geändert werden musste, sodass insgesamt im ganzen Sondergebiet nur noch eine Verkaufsfläche von 1.200 qm erlaubt ist.
Dies ändert nichts an der Einschätzung von mir und meiner Fraktion zu diesem Projekt, die ich schon beim Grundsatzbeschluss letzten Sommer hier dargelegt hatte. Wir lehnen das komplette Projekt weiterhin ab.
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Interessant an der Sitzung waren die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die unsere Bedenken teilweise genauso sahen und noch untermauerten. Hier einige Beispiele:
Bayerischer Bauernverband:
Auf landwirtschaftlichen Flächen werden hochwertige Nahrungsmittel erzeugt. Wir sprechen alle von kurzen Transportwegen, von geringen CO2 Fußabdrücken, und von nachhaltig erzeugten und regionalen Lebensmittel. Wie kann dies in Zukunft noch gewährleistet werden, wenn wir in Bayern Tag für Tag 10,8 ha wertvolle Nutzflä- che verlieren? […] Und dabei gilt es zu beachten, dass die für die Welternährung am besten geeigneten Gebiete aufgrund des gemäßigten Klimas und der hohen Bodenqualitäten bei uns in Zentraleuropa liegen. Dies ist nicht nur ein Segen, sondern auch eine große Verantwortung. Auch für das hier geplante Sonder- und Gewerbegebiet werden 4,71 ha versiegelt und so für die Nahrungsmittelproduktion für immer unbrauchbar gemacht. Doch Grund und Boden ist nicht vermehrbar. Eine Verknappung dieses wichtigen Produktionsfaktors für die Landwirtschaft verteuert die Produktion und verringert die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe im Ort. Der sparsame Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen ist auch gesetzlich vorgeschrieben. […] Die Aussage von Seite 36: „Die großflächige Flächenversiegelung der bisher ackerbaulich genutzten Flächen wirkt sich auf einer Fläche von zusätzlich ca. 3,30 ha negativ auf alle Bodenfunktionen in Wechselwirkung mit dem Schutzgut Wasser und dem Lebensraumpotential des Bodens aus“, bestätigen wir und fordern deshalb von der Bebauung Abstand zu nehmen.
Bund Naturschutz:
Nun sollen erneut über 4 ha für Gewerbeflächen überplant werden, noch dazu beste landwirtschaftliche Böden, die auch in Hinblick auf den Klimawandel zur Nahrungsmittelproduktion unverzichtbar sind. Dieser Flächenverbrauch widerspricht den politischen Zielsetzung zum Flächensparen: In seinem Umweltgutachten 2016 beschreibt der Sachverständigenrat für Umweltfragen den zu hohen Flächenverbrauch als eines der schwerwiegenden Umweltprobleme in Deutschland. Der Flächenverbrauch sei daher bis spätestens 2030 auf netto null zu senken. Damit wird der Beschluss des Bundesrates unterstützt.
Handelsverband Bayern:
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass die vorgesehenen Handelsflächen nicht nur städtebaulichen Intentionen, sondern auch den Aussagen des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) z. T. widersprechen: Die Fläche befindet sich an keinem städtebaulichen integrierten Standort, da eine Anbindung an wesentliche Wohnanteile fehlt. Aufgrund der Entfernung von rund 500 m zum Ortsrand und der Querung der Bundesstraße ist eine funktionsfä- hige fußläufige Erreichbarkeit unwahrscheinlich, so dass allenfalls von einer Randlage auszugehen ist. Ein Nachweis über eine weitergehende Standortüberprüfung findet sich in den Unterlagen nicht. Auch die Hinweise auf die Busanbindung und die „mögliche Fußwegeverbindung“ sind wenig konkret. […] Nach dem LEP Bayern sind Nahversorgungsbetriebe bis 1.200 m² Verkaufsfläche zwar in allen Gemeinden zulässig. Ziel ist jedoch primär, der steigenden Ausdünnung von Versorgungsangeboten in ländlichen Regionen entgegenzuwirken. Grundsätzliche Auffassung des LEP ist hingegen, dass Großprojekte die örtliche Funktionsfähigkeit und die Versorgung im Einzugsbereich nicht wesentlich beeinträchtigen dürfen. In der Nahversorgung ist dies der Fall, wenn 25 % der Kaufkraft abgeschöpft wird. Diese Schwelle würde überschritten werden.
Gemeinderat wischt Bedenken mehrheitlich vom Tisch
Die sowohl von uns, als auch von einigen Trägern öffentlicher Belange angeführten Bedenken wischte der Gemeinderat in der Sitzung einfach vom Tisch. Auf meine Frage nach der Notwendigkeit des Supermarktes antwortete der Stadtplaner Herr Wegner, dass der Gemeinderat sich ja dafür entschieden habe, den Bau zu ermöglichen und daraus die Notwendigkeit erwachse. Die Antwort trifft den Nagel auf den Kopf: die Mehrheit des Gemeinderats möchte – aus welchen Gründen auch immer – dass dort ein Supermarkt plus weiteres Gewerbegebiet errichtet wird. Die schädlichen Auswirkungen werden billigend in Kauf genommen. Aus unserer Sicht ist das sehr schade; meine Fraktion hat deswegen, wie auch schon bei allen entsprechenden Beschlüssen in vorherigen Sitzungen, geschlossen gegen Flächennutzungs- und Bebauungsplan gestimmt. Wir akzeptieren die Mehrheitsentscheidung für die Ausweisung des Gewerbegebiets natürlich, es ist uns jedoch wichtig, dass sich überhaupt jemand zum Anwalt des Natur- und Umweltschutzes macht. Die Bedenken aufgrund des Natur- und Umweltschutzes müssen wenigstens gehört werden, auch von den anderen Mitgliedern des Gemeinderates. Wir haben deswegen immer wieder darauf aufmerksam gemacht und werden es auch in Zukunft wieder tun. Denn die Bewahrung der Natur ist uns wichtig und wir werden nicht protest- und tatenlos zusehen, wie immer mehr wertvolle Flächen versiegelt werden.
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