Neben dem Für und Wider eines Nachtfaschingszuges 2018 wurden in der Gemeinderatssitzung am 27. März auch noch weitere Themen besprochen.
Antrag der KCW GbR auf Änderung der Gestaltungssatzung
Die KCW GbR, die Firma, die das neue Geschäftszentrum “Grüner Baum” in der Ortsmitte gebaut hat, hatte einen Antrag gestellt, §28 der Gestaltungssatzung zu ändern. Konkret sollt der §28 wie folgt neu gefasst werden:
“An den öffentlichen Verkehrsraum angrenzende Mauern dürfen eine Höhe von 150 cm nicht überschreiten.”
Bisher ist nur allgemein von Mauern die Rede. Hintergrund ist, dass eine freistehende Mauer beim neuen Geschäftszentrum mit einer Höhe von 2,35 m gebaut wurde. Diese Mauer grenzt jedoch nicht direkt an den öffentlichen Verkehrsraum an und wäre bei einer wie oben beschriebenen Neufassung des §28 nicht mehr erfasst gewesen. Die Mauer war bereits in der letzten Gemeinderatssitzung Thema.
Aus meiner Sicht und ebenso der Sicht meiner Fraktion ist eine derartige Änderung abzulehnen. Mauern, die in ihrem Erscheinungsbild das Ortsbild beeinflussen, müssen, egal ob sie an den öffentlichen Verkehrsraum direkt angrenzen oder nicht, auf eine bestimmte Höhe begrenzt sein. Ansonsten wird ein unkontrollierbarer Wildwuchs an Mauern im Ort entstehen, was sich in nicht absehbarer Art und Weise negativ auf das Ortsbild auswirken wird. Dieser Standpunkt wurde auch von der Verwaltung so vertreten.
Dieser Argumentation folgte schließlich eine Mehrheit des Gremiums. Für den Antrag stimmten lediglich die CSU-Fraktion (7 Stimmen) und Paul-Rudi Lutz (FW). Zwölf Ratsmitglieder und der erste Bürgermeister stimmten dagegen.
In einem weiteren Beschluss wurde mehrheitlich beschlossen, den §28 auf Vorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen, um Missverständnisse auszuschließen:
“Bezugspunkt bildet hierbei der begleitende Verkehrsweg bzw. das natürliche Gelände des Baugrundstückes, soweit die Mauer nicht am Verkehrsweg liegt”
Einig war sich das Gremium indes darüber, dass die Gestaltungssatzung allgemein überarbeitet werden solle. Die Verwaltung wurde einstimmig damit beauftragt, eine solche Überarbeitung vorzubereiten, auch in Zusammenarbeit mit ISEK (integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept).
Antrag der KCW GbR auf Ausnahmen von der Gestaltungssatzung
Da die Gestaltungssatzung nicht nach den Wünschen der KCW GbR verändert wurde, stand die beantragte und in der Sitzung vom 6. März vertagte Genehmigung von Ausnahmen wiederum auf der Tagesordnung.
Grundsätzlich ist hierzu anzumerken, dass meine Fraktion und ich es allgemein nicht in Ordnung finden, wenn – wie hier geschehen – erst gebaut und dann beantragt wird und der Gemeinderat so vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Dennoch haben wir und auch der komplette Gemeinderat einstimmig Ausnahmen bei Dachaufbauten und Balkonen genehmigt. Dies erfolgte, um hier dem Bauherren nicht aus Prinzip Steine in den Weg zu legen; die beantragten Ausnahmen beeinträchtigen das Ortsbild zudem nicht.
Etwas anders sehe ich die Situation bei der beantragten Ausnahme zur Höhe der Mauer (wie oben erwähnt). Hier hat der Gemeinderat in einem Fall zuletzt eine ähnliche Mauer in der Kirchstraße nicht genehmigt. Auch diese Mauer war zu hoch, der Fall liegt inzwischen beim Verwaltungsgericht. Ich habe damals lange mit der betroffenen Einwohnerin geredet und ihr meine Beweggründe deutlich gemacht, gegen diese Ausnahme zu stimmen. Wir können keine Satzung erlassen und dann in solch schwerwiegenden Fällen Ausnahmen genehmigen. Hätten wir das nun hier getan, wäre das aus meiner Sicht ein riesiger Affront gegen alle, die sich an die Regeln halten und ganz besonders gegen die Anwohnerin in der Kirchstraße. Die KCW GbR hat die Notwendigkeit einer hohen Mauer und das Ablehnen des Kompromissangebots der Verwaltung damit begründet, dass an der Mauer ein schon fertiges Kunstwerk eines ortsansässigen Künstlers angebracht werden soll. Dieses könne nur an einer entsprechend hohen Mauer angebracht werden. Für mich ist jedoch auch hier klar klar: gleiches Recht für alle, Sonderrechte für einzelne darf es nicht geben!
Der Gemeinderat hat letztlich den Antrag auf Ausnahmegenehmigung mehrheitlich abgelehnt. Dafür stimmten wiederum die CSU-Fraktion und Paul-Rudi Lutz. Die Mauer muss nun entsprechend den Plänen der Verwaltung rückgebaut werden.
Neuanschaffung für Feuerwehren
Gemäß den schon bei der Haushaltsberatung gefassten Beschlüssen zur Einstellung von Mitteln in den Haushalt wurde die Anschaffung eines neuen Mannschaftstransportwagens für die FFW Mädelhofen (50.000 €) und eines Löschfahrzeuges LF 10 für die FFW Waldbüttelbrunn (320.000 €) beschlossen. Ebenso wurden die jährlichen Bedarfspläne der FFWs Waldbüttelbrunn und Mädelhofen (Anmerkung: die FFW Roßbrunn hat keinen Bedarf angemeldet) beschlossen.
Zuschussantrag des SC Roßbrunn Mädelhofen
Der SC Roßbrunn-Mädelhofen hatte einen Zuschuss zum Bau des neuen Vereinsheims beantragt. Der Gemeinderat hat hierzu einstimmig einen Zuschuss in Höhe von 20%, maximal jedoch 45.000 € gewährt.
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Hinweis: Das als Titelbild genutzte Bild stammt von der Plattform Pixabay.