Gemeinderatssitzung vom 03. Dezember 2018

GR031218

In der Gemeinderatssitzung am 03. Dezember 2018 wurde über die Ansiedlung eines REWE-Supermarktes und das weitere Vorgehen in Sachen Kindergarten entschieden.

REWE-Supermarkt im Gewerbegebiet

Wie schon mehrfach berichtet, soll im Gewerbegebiet die Ansiedlung eines REWE-Supermarktes ermöglicht werden. In der Sitzung wurde nun letztgültig der Änderung des Bebauungsplans zugestimmt, die an dieser Stelle auch einen Getränkemarkt ermöglicht, sowie dem Bauantrag selbst zugestimmt. Wir GRÜNE haben jeweils geschlossen dagegen gestimmt. Wir befürchten durch die Ansiedlung des Supermarktes eine Schädigung des fußläufig im Ort erreichbaren Lebensmittelhandwerks sowie des bereits existierenden und gerade erst neu gebauten Netto-Marktes in der Frankfurter Straße. Beide dienen den Bürger*innen als fußläufige, leicht zu erreichende Einkaufsmöglichkeit und sollten erhalten bleiben. Bedenken, dass die innerörtlichen Geschäfte geschädigt werden könnten, hat auch die Handwerkskammer. Diese Bedenken wurden jedoch mithilfe eines vom Investor des REWE-Marktes in Auftrag gegebenen Gutachtens vom Tisch gewischt. Dieses Gutachten rechnete in seiner ersten Version lediglich mit dem längst abgerissenen und durch einen viel größeren Neubau ersetzten Netto-Markt und zeichnete sich somit meiner Meinung nach nicht unbedingt durch Glaubwürdigkeit aus.

Das Verfahren zum Bau des neuen REWE-Marktes ist nun abgeschlossen, der Markt wird unwiderruflich gebaut werden. Wir werden das selbstverständlich akzeptieren, aber gleichzeitig alles dafür tun, dass die innerörtlichen Geschäfte dennoch erhalten bleiben. Es muss fußläufig erreichbare Einkaufsmöglichkeiten in Waldbüttelbrunn geben, der Ortskern darf nicht ausbluten!

Weiteres Vorgehen Kindergarten

Zudem wurde über das weitere Vorgehen in Sachen Kindergarten entschieden. Zur Erinnerung: am 16. Juli 2018 hatte der Gemeinderat einen neuen Bedarfsplan für Krippen- und Kindergartenplätze beschlossen. Darin wurde festgelegt, dass es in der Gemeinde einen Bedarf an einer neuen Kindergarten-Gruppe (28 Plätze) ab März 2020 und ab September 2019 an einer neuen Krippengruppe (14 Plätze) gibt. Zudem existierte schon seit dem Bau des Kindergartens St. Martin das Problem, dass Kinder die Einrichtung wechseln müssen, wenn sie vom Krippenbereich in den Kindergartenbereich wechseln. Dieses Problem erwächst daraus, dass 2013/14 mit der damaligen CSU-Mehrheit beschlossen wurde, im Kindergarten St. Martin lediglich eine einzige Kindergartengruppe im Vergleich zu zwei Krippengruppen zu bauen. Es liegt nahe, im Angesicht des beschlossenen Bedarfs und dieses Problems an den Kindergarten St. Martin eine weitere Kindergartengruppe anzubauen. Diese könnte bis 2020 fertig gestellt sein. Zusätzlich stand vor der Sitzung im Raum, eine weitere Gruppe in Modulbauweise zur Deckung des akuten Bedarfs an Krippenplätzen an den Kindergarten St. Martin anzubauen. Diese beiden Forderungen vertritt sowohl die Elterninitiative als auch unsere Fraktion schon seit Juli.

Vor der Sitzung stellten sich nun folgende Fragen, zu denen die Kindergartenaufsicht des Landratsamtes, daraus folgend der Bürgermeister und die Verwaltung und meine Fraktion unterschiedliche Rechtsauffassungen vertraten:

  • Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen: hier vertritt die Kindergartenaufsicht die Ansicht, dass nur ein geringer Bedarf an Krippen- und gar kein Bedarf an Kindergartenplätzen vorhanden ist. Dies stützt sie auf angeblich vorliegende neue Zahlen, die allerdings gar nicht nach den Regeln für die Aufstellung eines Bedarfsplans erstellt wurden. Ob ein Bedarf da ist, entscheidet allein die Gemeinde durch die Anerkennung des Bedarfsplans, was im Juli 2018 geschehen ist. Dort hat die Gemeinde einen Bedarf für zwei neue Gruppen im Ortsteil Waldbüttelbrunn anerkannt (s.o.) und der Plan wurde vom Landratsamt auch nicht beanstandet. Daraus erwächst für die Gemeinde nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG die Pflicht, diesen Bedarf auch zu decken. Aus unserer Sicht hat also die Kindergartenaufsicht mit ihrer Aussage Unrecht. Nichtsdestotrotz hat der Gemeinderat beschlossen, eine Blitzumfrage unter den Eltern von über 100 Kindern unter drei Jahren nach deren Bedarf durchzuführen, um hierzu eine Einschätzung zu erhalten. Die Ergebnisse werden aber zunächst nichts an dem bereits beschlossenen Bedarfsplan und der Pflicht zur Deckung des Bedarfs ändern. Nicht einbezogen ist hier bisher im Übrigen der geplante Reihenhauspark an der Frankfurter Straße, in den eventuell viele Kinder einziehen werden. Dies könnte möglicherweise zu einem zusätzlichen Bedarf führen.
  • Zumutbarkeit der Verweisung an den Kindergarten St. Josef in Roßbrunn: hier vertraten die Kindergartenaufsicht und der Bürgermeister in der Sitzungsladung die Meinung, eine Verweisung von Eltern und Kindern aus Waldbüttelbrunn an den Kindergarten Roßbrunn sei zulässig. Aus unserer Sicht ist das falsch. Wir beziehen uns auf das Urteil des bayer. VGH vom 22. Juli 2016 (12 BV 15.719). Hier heißt es:
    “In der Rechtsprechung wurde ein kombinierter Fuß- und Busweg von 30 Minuten für eine Wegstrecke als nicht mehr zumutbar angesehen…Nach engerer Auffassung soll die Grenze bereits bei 20 Minuten zu ziehen sein…Welche Entfernung zwischen Wohnort und Tagesstätte noch zumutbar ist, lässt sich indes nicht abstrakt-generell festlegen…Vielmehr ist einerseits die Zumutbarkeit für das Kind selbst und andererseits auch der Zeitaufwand für den begleitenden Elternteil zu berücksichtigen…Einzubeziehen sind dabei auch die Entfernung zur Arbeitsstätte und der damit verbundene gesamte zeitliche Aufwand für die Eltern”
    Da der Weg nach Roßbrunn mit dem ÖPNV aufgrund der unregelmäßig verkehrenden Busverbindung absolut unzumutbar ist und er auch nicht mit dem eigenen PKW zumutbar ist, weil die Eltern regelmäßig in Würzburg arbeiten und sie dann erst in die andere Richtung fahren müssten, können aus unserer Sicht evtl. freie Kindergarten- und Krippenplätze in Roßbrunn sowohl aus juristischen als auch aus tatsächlichen Gründen nicht für die Bedarfsdeckung des OTs Waldbüttelbrunn herangezogen werden. Die Kindergartenaufsicht hat somit aus unserer Sicht unrecht.
  • Förderfähigkeit der Kindergartengruppe: grundsätzlich ist ein modularer Anbau gar nicht förderfähig. Dieser kostet jedoch lediglich 80.000 € und ist somit sehr einfach zu finanzieren. Ein fester Anbau einer Gruppe ist deutlich teurer und grundsätzlich förderfähig, wenn die Einrichtung nach Art. 19 BayKiBiG förderfähig ist. Dies trifft auf das Haus für Kinder St. Martin zu. Entscheidend, ob der Bau gefördert wird ist dann der Bedarf, den die Gemeinde durch einen Gemeinderatsbeschluss festzulegen hat (vgl. Art. 27 BayKiBiG und Art. 7 BayKiBiG). Dies ist im Juli 2018 geschehen; da der Bedarfsplan nicht durch die Kindergartenaufsicht beanstandet wurde, steht einer Förderfähigkeit in dieser Hinsicht nichts im Wege. Die Kindergartenaufsicht hat ihre Aussage, “ein Anbau sei aufgrund fehlenden Bedarfs höchstwahrscheinlich nicht förderfähig” nicht weiter begründet. Diese Aussage ist in dieser Form definitiv falsch. Insofern gehen wir davon aus, dass die Kindergartenaufsicht keine weiteren Argumente hat und der Anbau einer Gruppe förderfähig ist.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Gemeinderat einen Bedarf an zwei zusätzlichen Gruppen beschlossen hat und einer Förderfähigkeit des festen Anbaus bisher nichts im Wege steht.

In der Gemeinderatssitzung konnten wir die anderen Fraktionen und den Bürgermeister mit unserer Argumentation überzeugen. Der Gemeinderat hat deswegen beschlossen, dass die schon erwähnte Blitzumfrage durchgeführt wird und die Gemeindeverwaltung zur nächsten Sitzung Bauanträge für einen modularen Anbau und einen festen Anbau vorlegen wird.

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