Gemeinderatssitzung vom 04. Juni 2018

GR040618

Bei der Gemeinderatssitzung am 04. Juni wurden u.a. folgende Themen behandelt.

Nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt zur Kindergarten-Bedarfsplanung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung fand ein Tagesordnungspunkt zur Kindergarten-Bedarfsplanung statt. In Art. 52 (2) der bayerischen Gemeindeordnung heißt es:

Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen.

Bei Personalangelegenheiten oder Grundstücksverkäufen wird deswegen regelmäßig nichtöffentlich beraten. Im vorliegenden Fall lagen solche berechtigten Ansprüche Einzelner meiner Meinung nach nicht vor und auch auf das Wohl der Allgemeinheit musste keine Rücksicht genommen werden. Im Gegenteil, die Allgemeinheit hätte ein Interesse gehabt, von der Kindergarten-Bedarfsplanung zu erfahren. Meine Fraktion hat deswegen direkt am Anfang der Sitzung den Antrag gestellt, diesen Tagesordnungspunkt in den öffentlichen Teil zu verlegen. Leider stimmten neben uns dreien nur Andreas Hümmer und Karl-Heinz Spiegel (beide SPD) diesem Antrag zu. Die Mehrheit des Gemeinderates wollte die Kindergarten-Bedarfsplanung also hinter verschlossenen Türen behandeln. Ich hätte Sie an dieser Stelle gerne über Inhalte bezüglich des Tagesordnungspunktes informiert. Leider darf ich nun nicht.

Lärmaktionsplan

In der Gemeinderatssitzung wurde der Lärmaktionsplan vorgestellt. Es wurde ein Gutachten erstellt, wo und wie viele Bürger*innen von hoher Lärmbelastung (>65 dB am Tag und/oder >55 dB in der Nacht) betroffen sind. Dies ist besonders entlang der B8 in Waldbüttelbrunn und an den Posthäusern in Roßbrunn der Fall. Abhilfen können durch niedrigere Tempolimits oder neue Schallschutzwände geschaffen werden. Die Verwaltung wird nun die weiteren Schritte unternehmen, die im Lärmaktionsplan notwendig sind und anschließend auf die zuständigen Baulasträger zugehen, um Verbesserungen beim Lärmschutz zu erreichen.

Bauanträge

Der Gemeinderat hat erneut einen Antrag eines Bauwerbers abgelehnt, für die Errichtung eines Hauses in der Karl-Lott-Straße eine Abweichung von der im Bebauungsplan erlaubten Höheneinstellung von 6,40 m zu erlauben. Das Haus soll eine Höheneinstellung von 6,70 m bekommen. Der Bauwerber hatte sich dabei auf einen Fall zwei Häuser weiter bezogen, das ebenfalls so hoch ist. Dieses Haus wurde jedoch vor Jahren widerrechtlich so hoch gebaut; es liegt hier keine gültige Baugenehmigung vor.

Aus meiner Sicht kann ich nicht die politische Verantwortung für eine solch gravierende Abweichung vom Bebauungsplan ohne legal errichteten Bezugsfall übernehmen, zumal die Nachbarn dagegen sind. Ich habe deswegen wie schon auch zuvor gegen die Erlaubnis einer Abweichung gestimmt.

Bürgerhaus Roßbrunn

Die Verwaltung hat darüber informiert, dass es aufgrund von Versäumnissen des Architekturbüros beim Bürgerhaus Roßbrunn zu Verzögerungen in der Fertigstellung kommen wird. Der bisher angepeilte Termin im September 2018 wird nicht mehr zu halten sein.

Verwandte Beiträge