Gemeinderatssitzung vom 14. Januar 2019

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In der Gemeinderatssitzung am 14. Januar wurden folgende Themengebiete behandelt:

Aufforstungen in Roßbrunn – Rodungen in Thüngersheim

Die Firma Benkert, die sowohl den Steinbruch in Thüngersheim als auch den in Roßbrunn betreibt, hatte beantragt, in Roßbrunn auf mehreren Flächen, die zurzeit z.T. als Ackerflächen genutzt werden und z.T. brach liegen, Aufforstungen vornehmen zu können. Durch Nachfragen unsererseits wurde klar, dass die aufzuforstenden Flächen als Ausgleichsflächen für noch zu vollziehende Rodungen in Thüngersheim vorgesehen gewesen wären. Dort hatte die Firma Benkert bereits knapp 6 Hektar wertvollen, alten Wald für ihren Steinbruch gerodet. Ob weitere Rodungen durchgeführt werden können, hängt davon ab, ob die Firma genug Ausgleichsflächen findet. Hier kamen nun die Flächen in Roßbrunn ins Spiel.

Zunächst möchte ich an dieser Stelle klar stellen, dass wir Grüne grundsätzlich Aufforstungen selbstverständlich befürworten. Jeder Baum mehr ist ein guter Baum! Allerdings ist es für uns völlig unverantwortlich, durch die Genehmigung einer Aufforstung in Roßbrunn die Abholzung eines hunderte Jahre alten Waldes in Thüngersheim zu ermöglichen. Hier würde dann die Gleichung gelten: jeder neue Baum in Roßbrunn mehr ist ein alter, wertvoller Baum in Thüngersheim weniger! Das kann nicht der Sinn von Aufforstungen sein und wir möchten auch nicht den Steigbügelhalter für die Abholzungen in Thüngersheim geben. Deswegen haben wir Grüne uns im Gemeinderat vehement gegen die Aufforstungen in Roßbrunn und damit auch gegen die Rodungen in Thüngersheim eingesetzt und gestimmt. Wir konnten den gesamten Gemeinderat von unserer Position überzeugen, sodass die Aufforstungen einstimmig abgelehnt wurden. Die Firma Benkert kann deswegen zunächst keine weiteren Flächen in Thüngersheim roden.

Kindergarten

Wiederum wurde über den Kindergarten diskutiert. Um es kurz zu machen: die von uns in der letzten Sitzung vorgetragene Rechtsauffassung zur Förderung und zum Bau einer neuen Kindergartengruppe und einer modular aufgebauten gemischten Gruppe am Haus für Kinder St. Martin hatte sich zwischenzeitlich bestätigt. Außerdem hatte eine erneute Umfrage unter Eltern den vorhandenen Bedarf noch einmal klar bestätigt. Schlussendlich stimmte der Gemeinderat einstimmig für den Bau der gemischten Gruppe (bis Herbst 2019) und den Bau der festen Kindergartengruppe (bis Herbst 2020). Die Kosten belaufen sich auf knapp 850.000 €, allerdings ist eine Förderung zu erwarten.

Für uns ist dieses Ergebnis ein großer Erfolg. Denn damit wird die seit 2014 bestehende Situation, dass Kinder beim Wechsel zwischen Krippe und Kindergarten die Einrichtung verlassen müssen, behoben und die Betreuungssituation in Waldbüttelbrunn entspannt sich. Wir hatten uns von Anfang an – schon 2014 und erneut im Sommer 2018 – für den Bau einer zweiten Kindergartengruppe eingesetzt und sind sehr froh, dass dieser nun realisiert werden kann.

Weiterhin wurde über zwei Anträge des Trägervereins St. Bartholomäus abgestimmt. Zum einen wurde beantragt, den in der Trägervereinbarung vorgesehenen Betreuungsschlüssel zu verbessern, von 1:9,5 auf 1:7,5. Dieser Antrag wurde mit 13 zu 7 Stimmen angenommen. Ich habe dafür gestimmt, weil durch die Verbesserung die Situation für die Kinder verbessert wird und der Trägerverein zudem eine höhere Flexibilität erhält. In einem zweiten Antrag wurde beantragt, aus der Trägervereinbarung mit dem Kindergarten St. Josef die Defizitobergrenze von 50.000 € zu streichen. Die Gemeinde übernimmt jährlich die Defizite der Kindergärten; im Vertrag für den Kindergarten St. Josef ist diese Grenze drinnen, in allen anderen nicht. Die Grenze kann allerdings im Einzelfall überschritten werden. Von der Gemeinde wird – auf Anraten der Rechtsaufsicht – angestrebt, dies in alle Verträge einzuarbeiten. Hierzu muss sie sich jedoch zunächst mit dem Trägerverein einigen. Ich hoffe auf eine gute Einigung mit dem Trägerverein im Sinne der Kinder und Eltern. Um dieser Einigung nicht vorzugreifen, habe ich mit Nein gestimmt; der Antrag wurde letztlich 10 zu 9 abgelehnt.

Informationen über den Zustand der Kläranlage

Der technische Geschäftsleiter des Zweckverbands Abwasserbeseitigung Ahlbachtalgruppe (dieser gehören die Gemeinden Hettstadt, Eisingen, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn an) Herr Ostwald war anwesend und erläuterte ein Gutachten zum Zustand der Kläranlage. Dieser ist nach 40 Jahren ohne großartige Instandsetzungsarbeiten nicht sehr gut. Viele der Maschinen sind abgenutzt und deswegen oft defekt, in den Bauwerken bilden sich Risse. Die Anlage muss von Hand gesteuert werden anstatt automatisch und befindet sich insgesamt nicht mehr auf dem heutigen Stand der Technik.

Herr Ostwald stellte mehrere Varianten zur Sanierung bzw. zum Ausbau der Kläranlage vor. In den einfachsten Varianten werden nur die Mängel behoben; in einer aufwendigeren Variante würden größere Teile der Kläranlage im laufenden Betrieb neu aufgebaut, dafür andere Teile abgerissen. Der Reiningungsprozess würde verändert und modernen Standards angepasst. Das Investitionsvolumen bewegt sich hierbei zwischen knapp 9 und gut 14 Millionen €. Ein kompletter Neubau einer Kläranlage an anderer Stelle würde 15 Millionen € kosten. Anzumerken ist hierbei auch, dass bei den beiden einfachen Varianten Folgekosten entstehen würden, sodass sich – über einen Zeitraum von 30 Jahren – pro Jahr für alle drei Varianten sehr ähnliche Investitions- und Betriebskosten (je ca. 1,5 Millionen €) entstehen würden. Die Kosten werden zwischen den Mitgliedsgemeinden der Ahlbachtalgruppe aufgeteilt. Eventuell würde man auch noch die Gemeinde Kist mit ins Boot holen und diese ebenfalls an die Kläranlage anschließen.

Das letzte Wort über die Maßnahmen hat die Verbandsversammlung der Ahlbachtalgruppe.

Konzept für die Schließung von Baulücken

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, gemeinsam mit anderen Gemeinden ein Konzept zur Schließung von Baulücken erstellen zu lassen. Der finanzielle Anteil der Gemeinde beträgt 4000 €. Ich finde dies sehr gut, da man durch das Schließen von Baulücken und der Behebung von Leerständen den Bau neuer Baugebiete umgehen und dennoch dringend benötigten Wohnraum schaffen kann.

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