Bericht aus der Abwasserzweckverbandsversammlung

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Der Zweckverband „Ahlbachgruppe hoch fünf“ mit den Mitgliedsgemeinden Waldbüttelbrunn, Hettstadt, Eisingen, Waldbrunn und Kist kümmert sich um den Neubau der Kläranlage, da die alte Kläranlage das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht hat. Die Kläranlage soll dabei deutlich erweitert werden und Kist als zusätzliche Gemeinde abdecken.

In der Zweckverbandsversammlung am 17.11. wurden mehrere Anträge behandelt.

Anträge von Robert Hock und mir

Gemeinsam mit meinem grünen Gemeinderatskollegen Robert Hock aus Eisingen habe ich insgesamt drei Anträge gestellt.

Erstens hatten wir beantragt, dass die Kläranlage eine vierte Klärstufe erhält. Eine vierte Klärstufe filtert insbesondere Spurenstoffe wie Hormone oder andere Chemikalien aus dem Abwasser. In Bayern wurden einige Gebiete und Bedingungen (z.B. dass der Bach, in den das geklärte Wasser abgeleitet wird, einen geringen Abfluss hat) definiert, in denen eine vierte Klärstufe eingeführt werden sollte. Pflicht ist es jedoch leider nicht und Förderung gibt es auch nicht. Dennoch halten wir eine vierte Klärstufe für sehr wichtig. Gerade Hormone und andere Chemikalien belasten die Tiere im weiteren Verlauf des Aalbachs und sie können natürlich auch unser wertvolles Grundwasser verschmutzen, wenn sie dorthin gelangen. Insbesondere für die bachabwärts gelegenen Ortsteile Roßbrunn und Mädelhofen wäre der Bau einer vierten Klärstufe wichtig gewesen. Auch gab es aus der dortigen Bevölkerung immer wieder die Forderung, eine vierte Klärstufe zu installieren.

Leider stieß unser Antrag vor allem auf Ablehnung. Die meisten anderen Verbandsrät*innen wollten die zusätzlichen Kosten nicht tragen. Das finde ich sehr schade, gerade für die Menschen in Roßbrunn und Mädelhofen. Am Ende der Debatte wurde der Antrag mit 3:15 abgelehnt.

Unser zweiter Antrag beinhaltete eine Prüfung, ob der Faulturm und die Klärgasverstromung größer gebaut und auch mit externem Klärschlamm befüllt werden könnte. Wir erhofften uns eine Steigerung der Stromausbeute, der CO2-neutral hergestellt würde, und somit einer Steigerung der Autarkie der Stromversorgung der Kläranlage. Diese liegt bei derzeitiger Planung bei rund 80 % und eine Autarkie von 100 % wäre natürlich sinnvoll, um Ausfälle auszuschließen. Leider ergab die Prüfung, dass unser Wunsch technisch nicht umsetzbar ist. Stattdessen soll jetzt nochmal erheblich mehr Photovoltaik installiert werden, um eine höhere Stromausbeute zu erreichen. Dies sehe ich als Erfolg, da dadurch insgesamt die klimafreundliche Stromproduktion am Standort Kläranlage erhöht wird.

Drittens hatten wir beantragt, dass am neuen Auslass der Kläranlage eine Biotopfläche, die auch dem Hochwasserschutz dient, errichtet werden solle. Da der Auslass in Zukunft nicht mehr im Trinkwasserschutzgebiet erfolgen darf, muss ein mehrere Kilometer langes Rohr errichtet werden, mit dem das Wasser bis zum Abzweig zur Autobahn geleitet werden muss. Dadurch wird der Aalbach zwischen Kläranlage und neuem Einlass voraussichtlich dauerhaft trockenfallen und das dort bestehende Feuchtbiotop vernichtet. Als Ersatz wünschen wir uns ein neues Biotop an der neuen Einleitungsstelle. Dieser Antrag wurde einstimmig vertagt, bis absehbar ist, welche Ausgleichsflächen genau geschaffen werden müssen. Das erfolgt bei der artenschutzrechtlichen Prüfung.

Antrag der Gemeinde Eisingen zur Finanzierung der Kläranlage

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten zur Finanzierung des Neubaus der Kläranlage. Allen gemeinsam ist, dass am Ende die Bürger*innen den Ausbau über die Abwassergebühren und oder Sonderbeiträge bezahlen, denn das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Zur Abwicklung des Ganzen wird zunächst der Anteil jeder Gemeinde berechnet. Anschließend gibt es drei Möglichkeiten:

  • Die Gemeinde erhebt Sonderbeiträge von allen Grundstückseigentümer*innen und bezahlt damit ihren Anteil.
  • Die Gemeinde nimmt zur Bezahlung ihrer Anteile einen Kredit auf und erhöht zur Tilgung in den nächsten Jahren bzw. Jahrzehnten die Abwassergebühr. Diese zahlen alle, auch diejenigen, die zur Miete wohnen. Möglichkeit eins und zwei sind auch kombinierbar, z.B. die Hälfte via Beiträge und die andere Hälfte via Kredit.
  • Der Abwasserzweckverband nimmt den Kredit auf und die Gemeinden zahlen diesen über Jahre ab, ebenfalls durch Erhöhung der Abwassergebühr.

Möglichkeit drei hat einen Vorteil für die Gemeinde: die eigene Verschuldung steigt nicht. Möglichkeit drei hat aber auch einen erheblichen Nachteil: die Gemeinde kann dadurch keine Fördermittel erhalten. Im Fall unserer Gemeinde handelt es sich um 250 € mögliche Fördermittel pro Person, also alles in allem ca. 1,25 Millionen €. Dieses Geld müssten dann die Bürger*innen nicht bezahlen (wir erinnern uns, die Kosten werden letztlich komplett von den Bürger*innen aufgebracht und durch die Förderung eben entsprechend reduziert)!

Die Gemeinde Eisingen hat nun beantragt, dass die Möglichkeit geschaffen wird, dass der Zweckverband die Kredite aufnimmt. In der Debatte wurde klar, dass die Mehrheit (alle Gemeinden außer der Gemeinde Waldbüttelbrunn) davon vermutlich auch Gebrauch machen wollen, da sie weder selbst einen Kredit aufnehmen noch Sonderbeiträge erheben wollen. Das Problem: sobald das passiert, kann auch die Gemeinde Waldbüttelbrunn keine Fördermittel mehr erhalten. Das bedeutet, dass die Belastung für die Waldbüttelbrunner Bürger*innen unnötigerweise steigt.

Dem konnte ich keinesfalls zustimmen. Ebenfalls nicht zugestimmt haben mit Klaus Schmidt, Andreas Hümmer, Daniel Steinmetz und Kathrin Hackel alle ZV-Mitglieder der Gemeinde Waldbüttelbrunn sowie ein ZV-Mitglied aus Kist. Leider stimmte die Mehrheit dem Antrag zu. Ob es nun wirklich zu einer unnötigen Mehrbelastung für die Waldbüttelbrunner Bürger*innen kommt, entscheidet sich in den nächsten Sitzungen, wenn über die konkrete Finanzierung beschlossen wird.

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