In der Zweckverbandssitzung am 19. März 2024 der beiden Zweckverbände zur Abwasserbeseitigung (einer für die bestehende Kläranlage und einer für den Neubau der Kläranlage) wurde über die nun getroffene Regelung zur Finanzierung des Baus abgestimmt. Außerdem wurde jeweils ein neuer Vorsitzender des Zweckverbands gewählt.
Finanzierung der Kläranlage
Über die Finanzierung der neuen Kläranlage gab es in den vergangenen Monaten sehr viel Streit zwischen den fünf Gemeinden des Abwasserzweckverbands. Hier habe ich Mitte November 2023 den damaligen Stand ausführlich zusammengefasst.
Ausgangspunkt des Streits war, dass die Kommunalaufsicht im Oktober 2022 festgestellt hatte, dass es nicht möglich wäre, dass “der Zweckverband stellvertretend für die Gemeinden Kredite aufnimmt”, was letztlich bedeutet, dass alle Gemeinden denselben Anteil ihrer Kosten über eine Umlage finanzieren müssen, auf einer Spanne von 0 % bis 100 %. Jeglicher Anteil unter 100 % hätte für die Bürger*innen der Gemeinde Waldbüttelbrunn erhebliche Mehrkosten bedeutet. Dennoch wollten die anderen vier Gemeinden Kist, Waldbrunn, Eisingen und Hettstadt lange Zeit eine solche Variante, mit einem deutlich geringeren Anteil und erheblichen Mehrkosten, beschließen (für eine genauere Erklärung siehe den oben verlinkten Beitrag).
Hiergegen haben wir uns als Gemeinde Waldbüttelbrunn (im Übrigen parteiübergreifend) massiv zur Wehr gesetzt und Druck auf die Kommunalaufsicht ausgeübt, weswegen es erneut zu einer Debatte mit der Kommunalaufsicht kam. Nun hat die Kommunalaufsicht ihre Meinung geändert und gesteht nunmehr zu, dass die beteiligten Gemeinden ihren Kostenanteil auch zu unterschiedlichen Anteilen über eine Umlage finanzieren können. Das bedeutet, dass wir nun unseren Kostenanteil zu 100 % über eine Umlage (und nicht über Kredite am Zweckverband) bezahlen werden. Somit entstehen für die Gemeinde und auch die Bürger*innen keine Mehrkosten, zusätzlich zu den Kosten, die die Bürger*innen aufgrund der Gesetzeslage ohnehin übernehmen müssen. Was die anderen Gemeinden tun, liegt in deren Verantwortung.
Dies ist für uns ein großer Erfolg, da wir so Mehrkosten trotz der sehr ungünstigen Ausgangslage und dem starken Willen der anderen Gemeinden, eine für die Waldbüttelbrunner Bürger*innen ungünstige Variante zu wählen, verhindern konnten. In der Sitzung wurde abschließend dann die Satzung entsprechend geändert, um diese Art der Finanzierung zu ermöglichen.
Gelinde gesagt unverschämt finde ich allerdings das Verhalten der Kommunalaufsicht. Obwohl offensichtlich ist, dass hier eine Meinungsänderung vorliegt, behauptet die Kommunalaufsicht ausweislich der uns übermittelten Aktenvermerke nun, dass die Verwaltung des Zweckverbands, derzeit noch in Personalunion der Bauamtsleiter der Gemeinde Waldbüttelbrunn, ihre Aussage von 2022 falsch interpretiert und die Zweckverbandsversammlung falsch informiert hätte. Anscheinend hat man nicht den Mut, zu den eigenen Aussagen zu stehen und man sucht nun anderswo Schuldige, die man – so wirkt es zumindest auf mich – nun im schlechten Licht dastehen lassen möchte. Hierzu möchte ich festhalten: die bisherige Verwaltung des Zweckverbands hat sehr gute Arbeit gemacht und sich nichts zuschulden kommen lassen. Die Verantwortung für deren Aussagen liegt einzig und allein bei der Kommunalaufsicht. Den Umgang der Kommunalaufsicht mit unseren Mitarbeiter*innen empfinde ich als unwürdig und unkollegial.
Neuwahl Zweckverbandsvorsitzender
Da der bisherige Zweckverbandsvorsitzende Klaus Schmidt sein Amt niedergelegt hatte, fand eine Neuwahl statt. Hierbei wurde der bisherige stellvertretende Vorsitzende Markus Haberstumpf (CSU, 1. BGM Waldbrunn) mit 19/20 Stimmen zum neuen Vorsitzenden gewählt. Neue stellvertrende Vorsitzende ist die 1. BGMin von Hettstadt, Andrea Rothenbucher. Sie erhielt ohne Gegenkandidatur 16/20 Stimmen.
Außerdem wurden im alten Zweckverband neue stellvertretende Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt. Hierbei wurde ich zum stellvertretenden Mitglied gewählt.