Gemeinderatssitzung vom 01. August 2022

Rathaus

In der Gemeinderatssitzung vom 1. August ging es u.a. um zwei Bauanträge und die Aufhebung der Abstandsflächensatzung.

Bauantrag zu einem DHL-Logistikzentrum

Die DHL/Deutsche Post möchte auf einem Grundstück im Gewerbegebiet, das ihr durch einen Privateigentümer verkauft wird, ein Logistikzentrum errichten. Hier sollen die Briefe und Pakete jeden Morgen per LKW angeliefert und auf die Elektroautos zur Auslieferung verteilt werden.

Grundsätzlich kaufen wir als Gemeinde vor der Erschließung im Gewerbegebiet alle Grundstücke auf und verkaufen sie anschließend mit Bauverpflichtung weiter. So können wir uns aussuchen, welche Unternehmen im Gewerbegebiet angesiedelt werden. Das wurde vor einigen Jahrzehnten jedoch noch anders gehandhabt, wodurch der Privateigentümer nun an die Post verkaufen kann und wir als Gemeinde grundsätzlich nichts gegen den Bau tun können. Deswegen hat der Gemeinderat dem Bauantrag einstimmig zugestimmt.

Jedoch sollte der Gemeinderat auch eine Ausnahme vom Bebauungsplan genehmigen, die eine reduzierte Heckenbepflanzung vorsieht. Im Gegenzug möchte die Post die Fassade des Gebäudes teilweise begrünen. Aus meiner Sicht ist das nicht ausreichend. Es hätte neben der Fassadenbegrünung auch eine Ersatzpflanzung von Bäumen zur Bedingung gemacht werden sollen. Das sah der Gemeinderat mehrheitlich leider anders und stimmte dafür, nur die Fassadenbegrünung als Gegenleistung zu akzeptieren. Die Verwaltung soll lediglich nachfragen, ob noch mehr Bäume gepflanzt werden können. Das war meiner Fraktion zu wenig, weswegen wir gegen die mehrheitlich beschlossene Ausnahme gestimmt haben. Darüber hinaus habe ich noch angeregt, die Post darauf hinzuweisen, noch mehr Photovoltaik als bisher geplant auf das Gebäude zu bauen. Bisher bleiben einige Dachflächen ausweislich der Pläne nämlich leer und nur auf einem Teil ist PV geplant.

Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus in Waldbüttelbrunn

Hier ging es hauptsächlich darum, ob ein seniorengerechtes Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten im Gebiet des Bebauungsplans West-Südwest Teil 3 zugelassen werden sollte. Für dieses Projekt hatte der Grundstückseigentümer eine Bauvoranfrage gestellt. Hier sind nämlich im Gegensatz zu den beiden ersten Teilen dieses Baugebiets nur maximal drei Wohneinheiten pro Haus erlaubt.

Aus meiner Sicht sind seniorengerechte Wohnprojekte sehr sinnvoll: dadurch können Senior*innen aus ihren zu groß gewordenen Häusern ausziehen und dennoch im Ort wohnen bleiben. Die Häuser können dann an junge Familien verkauft oder vermietet werden. Ebenfalls scheint mir die Regelung, nur drei Wohneinheiten zuzulassen, aus der Zeit gefallen. Wir haben Wohnraummangel und brauchen dringend Nachverdichtung, um erhöhten Flächenverbrauch zu vermeiden.

Dennoch habe ich die Ausnahmeregelung für diese Bauvoranfrage so wie auch der gesamte Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen hat sich der Gemeinderat darauf verständigt, den Bebauungsplan zu ändern. Dann kann für alle Grundstücke eine Neuregelung eingeführt werden, zudem mit Beteiligung der Öffentlichkeitsarbeit. Anschließend ist für dieses Bauprojekt keine Ausnahmeregelung mehr notwendig (so der Gemeinderat die Höchstzahl auf fünf Wohneinheiten festlegt) und es kann gebaut werden.

Zudem habe ich mich im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben erneut dafür ausgesprochen, auch weniger Parkplätze pro Wohneinheit zu verlangen. Wir verlangen bisher deutlich mehr als gesetzlich festgeschrieben und das ist aus meiner Sicht falsch – denn wir brauchen weniger statt mehr Autos und die Parkplätze führen zu unnötiger Flächenversiegelung. Auch hierüber wird der Gemeinderat im Rahmen des neuen Verkehrskonzepts grundsätzlich befassen.

Abschaffung der Abstandsflächensatzung

2021 wurde die Bayerische Bauordnung so abgeändert, dass die Abstandsflächen verkleinert wurden. Abstandsflächen dienen dazu, eine allzu dichte Bebauung zu verhindern. Je geringer die Flächen, desto mehr Nachverdichtung ist möglich. Damals hatte die Gemeinde eine Abstandsflächensatzung mit größeren Abstandsflächen erlassen, um die Veränderung erstmal evaluieren zu können. In der Folge wurde jedoch klar, dass die Satzung Nachverdichtung und die Schaffung von Wohnraum verhindert, was ich bei einigen konkreten Projekten auch mehrfach kritisiert hatte. Nun hat der Gemeinderat sich mehrheitlich entschieden, die Satzung wieder abzuschaffen. Es gilt nun die bayerische Bauordnung. Ich hoffe, dass dadurch insgesamt mehr Wohnraum in Waldbüttelbrunn geschaffen werden kann.

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