In der Gemeinderatssitzung vom 23. September ging es unter anderem um unseren Antrag zur Frage, wer auf den Waldbüttelbrunner Friedhöfen beerdigt werden kann und um den Bebauungsplan West-Süd-West Teil 3.
Grabplatzvergabe an den Friedhöfen
Derzeit können in Waldbüttelbrunn im Regelfall nur Menschen beerdigt werden, die zum Zeitpunkt ihres Todes ihren Erstwohnsitz in Waldbüttelbrunn hatten. In Einzelfällen kann davon abgewichen werden, aber ein Einzelfall bleibt natürlich eine Einzelfallentscheidung. In der heutigen Zeit kommt es jedoch häufig vor, dass Menschen, die lange hier gelebt haben, vor ihrem Tod in einem Altersheim an einem anderen Ort leben, aber dennoch in Waldbüttelbrunn bestattet werden möchten. Oder dass hier (die einzigen) Verwandte leben, die das Grab des Verstorbenen gerne pflegen würden, aber nicht an dessen weit entfernten Wohnort und es deswegen der Wunsch der Familie ist, dass der Tote hier bestattet wird.
Meine Fraktion hat deswegen den Antrag gestellt, unsere Friedhofssatzung entsprechend zu überarbeiten, sodass in Zukunft auch Menschen hier beerdigt werden können, die nicht hier lebten, aber einen klaren Bezug zum Ort hatten. Der Gemeinderat hat die Verwaltung in der Sitzung einstimmig beauftragt, hierfür entsprechende Kriterien zu erarbeiten.
Bebauungsplan West-Süd-West Teil 3
Aufgrund persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 BayGO durfte ich hier nicht mitberaten und mitstimmen. Im TOP ging es dann darum, die Einwendungen bzw. Anmerkungen der Träger öffentlicher Belange zu den geplanten Änderungen des Bebauungsplans zu bewerten. Die meisten Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen und nichts an den Vorschlägen zur Änderung geändert. Einzig auf Initiative eines Gemeindebürgers wurde die maximal zulässige Höhe für Einfriedungen auf 1,6 m erhöht.