Erhöhung der Friedhofsgebühren

Aufgrund einer Beschwerde des kommunalen Prüfungsverbandes musste die Gemeinde Waldbüttelbrunn die Friedhofsgebühren neu kalkulieren lassen. Durch das bayerische Kommunalabgabengesetz ist die Gemeinde verpflichtet, durch die Friedhofsgebühren eine Kostendeckung für die Friedhöfe zu erreichen. In der Folge eine Übersicht über die Friedhofsgebühren.

Gebührenart

Neu kalkulierte Gebühr (100% kostendeckend) Beschluss des Gemeinderats (70%ige Kostendeckung) Bisherige Gebühr
Kindergrab 790,28 € 553,20 € 492 €
Reihengrab 1424,12 € 996,88 € 660 €
Familiengrab 2652,52 € 1856,76 € 1200 €
Urnengrab 1335,89 € 935,12 € 540 €
Urnenwandgrab 1391,85 € 974,30 €
Aschengrabstätte Urnengemeinschaftsanlage 511,93€ 358,35 € 400 €
Aussegnungshalle Ro/Mä pro Tag 358,73 € 251,11 € 60 € (Pauschal, einmalig)
Aussegnungshalle Wabü pro Tag 565,14 € 395,60 € 60 € (Pauschal, einmalig)
Kühlgebühr pro Tag 113,74 € 79,62 €

Wie der Tabelle entnommen werden kann, bedeutet die Neukalkulation der Gebühren eine starke Erhöhung der bisherigen Gebühren. Laut Verwaltung ist es für den Gemeinderat möglich, als neue Gebühren 70% der kalkulierten, komplett kostendeckenden Gebühren zu beschließen, ohne dass das Landratsamt und der kommunale Prüfungsverband das beanstandet.

Auch wenn es hart klingen mag: es ist rechtswidrig, die Friedhofsgebühren nicht auf den Grad von mindestens 70% der kostendeckenden Kalkulation zu erhöhen. Das Landratsamt hätte einen solchen Beschluss kassiert und dem Gemeinderat das Thema erneut vorgelegt, bis er eine Erhöhung der Gebühren auf dieses Level beschließt! 

In der Gemeinderatssitzung habe ich mich deswegen dafür eingesetzt, die Gebühren so zu erhöhen, dass sie 70% der kalkulierten Gebühren betragen, also die geringstmöglichen Gebühren. Dieser Vorschlag wurde vom Gemeinderat letztlich mit 13:5 Stimmen angenommen. Mir wäre es am liebsten gewesen, die Gebühren gar nicht erhöhen zu müssen, doch das war aus rechtlichen Gründen nicht möglich! 

Von Gemeinderätin Kathrin Hackel wurde der Antrag gestellt, die Gebühren deutlich weniger zu erhöhen. Dieser Vorschlag wurde von der Verwaltung so eingestuft, dass das Landratsamt ihn ablehnen würde. Der Antrag wurde schließlich vom Gemeinderat mit 7:11 Stimmen abgelehnt.

Härtefallregelung dringend notwendig

Unabhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Gemeinderat gezwungen haben, die Gebühren deutlich zu erhöhen, ist es dringend notwendig, die Kosten für Begräbnisse sozialverträglich zu gestalten. Das bedeutet, dass darüber nachgedacht werden muss, eine Härtefallregelung oder ähnliches in die Friedhofssatzung aufzunehmen, die es der Gemeinde ermöglicht, Gebühren zu stunden oder soziale Härten anderweitig abzumildern. Gerade für alte Menschen, die mit sehr kleinen Renten leben müssen, kann der Tod einer*eines Verwandten neben der emotionalen auch eine große finanzielle Belastung sein. Hier kann es nicht sein, dass solche Menschen, dann auch noch mit hohen Friedhofsgebühren belastet werden. Ich habe deswegen in der Gemeinderatssitzung angeregt, zu prüfen, inwieweit eine solche Regelung rechtlich möglich wäre.

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