Gemeinderatssitzung vom 07. März 2022

Rathaus

In der Gemeinderatssitzung am 07. März 2022 ging es um die Bestattungsgebühren und den Bau von Windrädern auf der Gemarkung Uettingen.

Außerdem wurde der Haushalt endgültig beschlossen, der schon in der vergangenen Sitzung Thema war. Die Details blieben unverändert und können hier nachgelesen werden.

Bestattungsgebühren

Bestattungsgebühren sollen nach der Rechtsgrundlage im KAG kostendeckend sein. Die Kommunalaufsicht hat uns zuletzt 2016 eine Deckung von 70 % der Kosten erlaubt. Die Gebühren müssen regelmäßig neu kalkuliert werden, um die realen Kosten eben abbilden zu können. Diese Neuberechnung fand jetzt statt und ergab folgende Preise:

GebührenartNeu kalkulierte Gebühr (70 % kostendeckend)Bisherige Gebühr
Kindergrab858,41 €553,20 €
Reihengrab1.144,54 €996,88 €
Familiengrab2.202,05 €1856,76 €
Urnengrab1.112,08 €935,12 €
Urnengrab im anonymen Urnenfeld404,20 €
Geordnete Baumbestattung536,65 €
Geordnete Baumbestattung (Familie)1.041,15 €
Offene Baumbestattung 337,06 €
Urne in Urnengemeinschaftsanlage337,83 €
Aussegnungshalle Ro/Mä pro Tag310,39 €251,11 €
Aussegnungshalle Wabü pro Tag392,07 €395,60 €
Kühlgebühr pro Tag104,98 €79,62 €

Die Preise sind vor allem deswegen gestiegen, weil wir in den Friedhof investiert haben und diese Kosten eben umgelegt werden müssen. Einige Bestattungsformen, nämlich die Urnenbestattungen, sind somit auch neu.

Aus meiner Sicht ist die Neukalkulation notwendig und aufgrund der Vorgaben des KAG unvermeidbar. Daraus folgt dann auch die Erhöhung. Ich bin froh, dass wir die Abgabenlast durch die 70 %-Kulanz-Regel wiederum etwas reduzieren können, aber letztlich kommen wir um die Erhöhung leider nicht herum.

Der Gemeinderat stimmte am Ende mit 10:3 Stimmen für die Erhöhung.

Windkraftanlagen bei Uettingen

Die Gemeinde Uettingen beabsichtigt, nahe der Autobahn A3 auf ihrer Gemarkung 3 Windkraftanlagen zu errichten. Dazu muss der Regionalplan geändert werden. Weil unser Ortsteil Mädelhofen direkt nebendran liegt, müssen wir als Gemeinderat hierzu eine Stellungnahme abgeben.

In der Sitzung entspann sich eine lebhafte Debatte. Grundsätzlich ist es so, dass durch Bauleitplanung der Gemeinden die in Bayern gültige 10H-Regel, die den Bau von Windkraftanlagen unterminiert, ausgehebelt werden. Das heißt, der Abstand zwischen dem Windrad und der Wohnbebauung darf auch geringer als die 10-fache Höhe des Windrads sein. Dies ist hier der Fall. Der Abstand beträgt zu Mädelhofen ca. 1700 Meter, die Anlagen werden in etwa 250 Meter hoch sein.

CSU-Gemeinderat Bärmann monierte nun, dass die 10 H-Regel in jedem Fall eingehalten werden müsse. Für mich ist diese Regel völliger Unfug und behindert den Ausbau der Erneuerbaren, wodurch wir unsere Klimaziele gefährden und uns noch abhängiger von Putins Erdgas und Öl machen. Wenn die Staatsregierung die Regel schon nicht abschaffen will, dann müssen wir wenigstens die gesetzlich festgeschriebenen Möglichkeiten zur Umgehung nutzen. Jedes einzelne Windrad zählt, um unabhängig von fossilen Energien zu werden. Letztlich sah das auch der Gemeinderat so und stimmte mit 12:1 dafür, keine Einwände gegen das Vorhaben zu erheben.

Related Posts