Gemeinderatssitzung vom 22. Februar 2021

In der Gemeinderatssitzung am 22. Februar ging es vor allem um Bauanträge und den Neuerlass der Reinigungs- und Sicherungsverordnung.

Zunächst ist festzustellen, dass die Sitzung als Sitzung des kompletten Gemeinderates stattfand und nicht als Sitzung eines Pandemie-Ausschusses. Der diesbezügliche Beschluss, den der Gemeinderat in der vorigen Sitzung gefasst hatte, war aufgrund der fehlerhaften Beratung der Kommunalaufsicht rechtswidrig.

Bauanträge

Neben mehreren Bauanträgen, die im Freistellungsverfahren oder einstimmig genehmigt wurden, gab es bei zwei Anträgen keine Genehmigung.

Bei einem Antrag für die Erweiterung eines Wohnhauses in Roßbrunn wurde beantragt, Stellplätze als “gefangene Stellplätze” nachzuweisen, also Flächen als Stellplätze zu deklarieren, die gar nicht anfahrbar und damit nicht nutzbar sind. Außerdem waren die vorgelegten Unterlagen nicht vollständig. Der Gemeinderat hat dieses Bauvorhaben deswegen – aus meiner Sicht berechtigt – mit 14:2 Stimmen abgelehnt.

In einer Bauvoranfrage sollte geklärt werden, ob der Gemeinderat grundsätzlich bereit wäre, einem Mehrfamilienhaus in der Roßbrunner Straße in Waldbüttelbrunn zuzustimmen. Da das Mehrfamilienhaus als zu massiv erachtet wurde, wurde der Antrag einstimmig abgelehnt.

Aus meiner Sicht muss ein neues Haus in die umgebende Bebauung passen. Mehrfamilienhäuser sind eine gute Sache, da somit viel Wohnraum geschaffen wird, doch wenn ein zu großes Haus die umliegenden Häuser deutlich überragt und dominiert, dann sollte die Planung verkleinert werden. Ich hoffe, dass der Antragsteller nun z.B. eine Planung für ein Vier- statt ein Sechsfamilienhaus einreicht. Einer solchen, sinnvollen Planung könnte leicht zugestimmt werden.

Neue Reinigungs- und Sicherungsverordnung

Aufgrund eines Gerichtsurteils hat der bayerische Landtag das Straßen- und Wegegesetz angepasst. Mit der Änderung wurde es den Gemeinden erneut ermöglicht, den winterlichen Räumdienst auf Gehwegen auf die Anwohner*innen zu übertragen. Dies war nach dem Gerichtsurteil nicht mehr möglich. Aufgrund dessen hat der Gemeinderat nun auch eine neue, der neuen Mustersatzung angepasste Satzung erlassen.