In der Gemeinderatssitzung wurden folgende Themen behandelt:
Asphaltbrechanlage im Steinbruch Roßbrunn
Schon 2020 stand die Stellungnahme der Gemeinde zur Errichtung einer Asphaltbrechanlage im Steinbruch Roßbrunn auf der Tagesordnung. Dort soll abgefräster Asphalt gebrochen und anschließend verarbeitet werden. Damals hatte der Gemeinderat eine kritische Stellungnahme zu dem Vorhaben beschlossen.
Nun beantragt die dort ansässige Firma, zusätzliche Lagerflächen für das Asphalt-Fräsgut betreiben zu dürfen. Auf meine Nachfragen stellte sich heraus, dass auf den beantragten Flächen offenbar schon Asphalt-Fräsgut gelagert wird. Wieder einmal soll der Gemeinderat eine bereits bestehende bauliche Nutzung nachgenehmigen. Das ist gelinde gesagt eine grobe Missachtung unseres demokratisch gewählten Gremiums. Zudem liegen viele wichtige Informationen, zum Beispiel über die Entwässerung und die Lagerungsdauer des Asphalts sowie über eine mögliche Verunreinigung mit krebserregenden Substanzen, nicht vor.
Der Gemeinderat hat deswegen sein Einvernehmen einstimmig verweigert und erneut die Abgabe einer sehr kritischen Stellungnahme beschlossen.
Zuschussantrag des SC Roßbrunn-Mädelhofen
Für den Neubau des Vereinsheims hatte der SC Roßbrunn-Mädelhofen 2017 eine Förderung von 20 % der Baukosten, maximal jedoch 45.000 € in Aussicht gestellt bekommen. Damals waren für die Außenanlagen keine Gelder beantragt worden. Im Verlauf konnte der Verein die Kosten durch Eigenleistung stark drücken, sodass die vollen 45.000 € bisher nicht abgerufen werden konnten. Nun hat der Verein einen Zuschussantrag für die Außenanlagen gestellt. Inzwischen gibt es eine neue Förderrichtlinie, die hierfür einen Zuschuss von 50 % vorsieht. Insofern hat der Gemeinderat entschieden, dass der SC Roßbrunn-Mädelhofen einen Zuschuss von 50 %, maximal jedoch 15.000 € für die Außenanlagen erhält.