In der Gemeinderatssitzung am 19. Juli wurde über einen Bauantrag zur gewerblichen Nutzung einer Garage, die Stellungnahme der Gemeinde zum Betrieb einer Brechanlage im Steinbruch Mädelhofen und über die weitere Nutzung des Wasserhauses Roßbrunn entschieden.
Bauantrag zur gewerblichen Nutzung einer Garage
Normalerweise berichte ich an dieser Stelle nicht über Bauanträge, aber da sich zu diesem eine längere Debatte entwickelte, möchte ich kurz die Gründe für mein Abstimmungsverhalten wiedergeben.
Beantragt wurde, in einer bestehenden Garage für einen Gartenbaubetrieb, der neu gegründet wurde, die notwendigen Gerätschaften einlagern zu dürfen. Die Garage befindet sich in der Karl-Lott-Straße. Die Geräte lagerten dort vor der Gründung des Betriebs genehmigungsfrei, jetzt nach Gründung wird jedoch eine Genehmigung benötigt. Im Wohngebiet kann nicht störenden Gewerbebetrieben solch eine Genehmigung erteilt werden. Einige Gemeinderatsmitglieder waren der Ansicht, dass der Betrieb störend sei und wollten ihm deswegen die Genehmigung vorerst versagen. Falls das Landratsamt den Betrieb als nicht-störend bewerten würde, würde man noch mal darüber entscheiden. Meiner Meinung nach ist der Sachverhalt anhand der objektiven Kriterien eher als nicht-störend einzustufen. Denn eine einfache Lagerung der Maschinen entfacht vor Ort keinen Lärm und wurde zuletzt auch schon genehmigungsfrei praktiziert – nur eben ohne Gewerbebetrieb. Deswegen habe ich wie auch meine Fraktion für die Genehmigung gestimmt. Der Gemeinderat hat jedoch mit 5:8 Stimmen die Genehmigung abgelehnt.
Brechanlage im Steinbruch Mädelhofen
Die Firma Beuschlein möchte in ihrem Steinbruch in Mädelhofen eine Brechanlage betreiben. Wie sich im Verlauf des Antragsverfahrens herausstellte wurde die Anlage in den letzten Jahren dort bereits illegal betrieben. Darüber wurde die Gemeinde vom Landratsamt jedoch erst auf Nachfrage und lediglich telefonisch informiert. Diese Informationspolitik ist aus meiner Sicht inakzeptabel. Zu danken ist dem gemeindlichen Bauamt, das diesen Sachverhalt durch Nachfragen aufklären konnte. Darüber hinaus ist es auch eine massive Missachtung des Gremiums und der Bürger*innen durch die beteiligte Firma, die Anlage ohne Genehmigung zu betreiben.
Weiterhin wurden von der Firma keine aktuellen Lärmgutachten vorgelegt. Für mich ist es besonders wichtig, die Anwohner*innen vor Lärm zu schützen. Diese Meinung teilte auch der Gemeinderat und beschloss einstimmig eine ablehnende Stellungnahme. Entscheiden wird über den Betrieb der Anlage letztlich das Landratsamt.
Zukunft des Wasserhauses in Roßbrunn
Das Wasserhaus in Roßbrunn, das bis in die 80er-Jahre für die Wasserversorgung der damaligen Gemeinde Roßbrunn genutzt wurde, liegt in Roßbrunn auf einem zwischen der B8 und einem privaten Acker “gefangenen” Grundstück. Es gehört der zu je 50 % den Gemeinden Uettingen und Waldbüttelbrunn und befindet sich baulich in einem nicht ganz so guten Zustand. Dennoch ist das Wasserhaus für Roßbrunn ein wertvolles, historisches Kulturgut.
Die BI “Rettet das Aalbachtal” hatte nun beantragt, das Wasserhaus säubern und teilweise instand setzen zu dürfen. Die Polizei und die Fachbehörden hatten allerdings aufgrund des Zugangs Bedenken geäußert: die Treppe vom Wasserhaus auf die B8 endet direkt auf der Straße, was zu einer Gefahrensituation führen würde. Ein Zugang über den Acker ist nicht möglich, da der Besitzer sich aus nicht ersichtlichen Gründen völlig unkooperativ zeigt. Vorgeschlagen wurde von der Polizei ein Gehweg entlang der B8/Ortsdurchfahrt. Dies würde jedoch über 200.000 € kosten und wurde vom Gremium einstimmig als völlig überdimensioniert verworfen.
Aus meiner Sicht stellt sich die Grundsatzfrage, ob das Wasserhaus erhalten werden sollte. Falls ja, muss auch investiert werden. Falls nein, kann man das Gebäude auch abreißen – das wäre jedenfalls ehrlicher, als es durch Unterlassen vergammeln zu lassen. Ich bin für den Erhalt und hätte der BI gerne – abgesichert durch kleine bauliche Veränderungen an der Treppe – die Möglichkeit gegeben, tätig zu werden. Große Teile der CSU und ein kleiner Teil der SPD wollten dies jedoch nicht. Somit wurde der Antrag der BI leider mit 6:7 Stimmen abgelehnt.