Gemeinderatssitzung vom 30. August 2016

Neben den Beschlüssen über Flächennutzungs- und Bebauungsplan im Gewerbegebiet gab es in der Gemeinderatssitzung am 30. August noch weitere Themen, über die ich hier kurz berichte.

Neue Straßenausbaubeitragssatzung

Nachdem das Kommunalabgabengesetz (KAG) geändert und damit die Möglichkeit geschaffen wurde, sog. “wiederkehrende Beiträge” einzuführen und es zudem eine überarbeitete Mustersatzung gibt, musste der Gemeinderat darüber entscheiden, wiederkehrende Beiträge erlassen werden sollen und ob es einen Billigkeitserlass beim Überschreiten des Verkehrswertes geben soll. Letzteres bedeutet, dass Beitragspflichtigen, die hohe Straßenausbaubeiträge bezahlen müssten, obwohl ihr Grundstück nur einen geringen Verkehrswert besitzt, Teile der Beiträge erlassen werden können. Hier hat sich der Gemeinderat darauf geeinigt, dass die Straßenausbaubeiträge erlassen werden, wenn sie 40% des Verkehrswertes des Grundstückes überschreiten und der*die Grundstückseigentümer*in kein weiteres Vermögen mit einem Wert über 50000 € besitzt. Ebenfalls wurde einstimmig beschlossen, dass es keine wiederkehrenden Beiträge geben soll, da dies für die Bürger*innen teurer werden würde und für die Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand bedeuten würde.

Anschließend hat der Gemeinderat die neue Satzung beschlossen. Hier habe ich nicht zugestimmt. Um meine Ablehnung nachvollziehen zu können, muss man wissen, dass die Höhe des Gemeindeanteils an den Kosten des Ausbaus von Straßen dadurch bestimmt wird, wie viel Nicht-Anliegerverkehr die Straße prozentual nutzt. Liegt dieser Anteil bspw. bei 20%, so müssen die Anlieger*innen 80% der Kosten tragen, die Gemeinde (und somit die Allgemeinheit) 20%. Es gibt dabei drei verschiedene Kategorien: Anliegerstraßen (größtenteils Nutzung durch Anlieger*innen), Haupterschließungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen. Bei der Festsetzung der Gemeindeanteile besitzt die Gemeinde einen Spielraum von ca. 10%, allerdings ist auch dieser Spielraum streng an die tatsächliche Nutzung (“vorteilsgerecht”) gebunden. Am 17. August 2015 hat die Gemeinde Waldbüttelbrunn (u.a. gegen meine Stimme) beschlossen, den Gemeindeanteil von 20% auf 30% zu erhöhen. Als Begründung wurde damals genannt, dass man die Bürger*innen entlasten wolle. Dies wurde auch von Herrn Bärmann in der Sitzung am 30.8.16 auf meine Nachfrage hin nochmals so wiederholt.

Ich möchte an dieser Stelle klarstellen, dass ich absolut gar nichts gegen eine Entlastung der Bürger*innen habe und ihnen das auch nicht missgönne oder ähnliches. Es ist allerdings so, dass die jetzige Satzung, in der die Gemeindeanteile mit obiger Begründung auf 30% festgesetzt wurden, in der Gefahr steht, bei einer eventuellen Klage gegen einen Straßenausbaubeitragsbescheid gekippt zu werden. Die Gemeinde hätte darstellen müssen, dass der Anlieger*innen-Verkehr nun statt 80% 70% beträgt – dann hätte ich kein Problem mit der Entlastung und der neu beschlossenen Satzung gehabt. Das hat die Gemeinde allerdings nicht getan, sondern auf der alten Begründung beharrt. Somit konnte ich der neuen Satzung, die ich deswegen für rechtswidrig halte, nicht zustimmen.

Ebenso wie die Straßenausbaubeitragssatzung wurde die Straßenerschließungsbeitragssatzung neu beschlossen. Da ich hier keinerlei Rechtswidrigkeit erkennen konnte, habe ich zugestimmt.

Urnenwand im Waldfriedhof

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Fotomontage einer Beispielurnenwand am Waldfriedhof.

Der Gemeinderat hat weiterhin einstimmig beschlossen, eine Urnenwand im Waldfriedhof zu errichten, um den Bürger*innen auch diese Bestattungsmöglichkeit anbieten zu können. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf ca. 70000 €, über die genaue Ausgestaltung der Urnenwand wird im in einer späteren Sitzung beschlossen.

Gemeindebücherei

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die neue Gemeindebücherei weiterhin Bücherei und nicht Bibliothek heißen soll.

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