CSU verhindert Abstimmung über Resolution zum Kommunalwahlrecht

Aufgrund der von der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag vorangetriebenen Änderung des Kommunalwahlrechts, die kleinere Parteien wie die GRÜNEN benachteiligen und im Endeffekt vor allem die CSU bevorzugen würde, hatten wir im Gemeinderat Waldbüttelbrunn eine Resolution gegen diese Gesetzesänderung beantragt.  Konkret sollte Folgendes beschlossen werden:

Der Gemeinderat von Waldbüttelbrunn fordert den bayerischen Landtag auf, im Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und
Landkreiswahlgesetz GLKrWG) das bisherige Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer beizubehalten. Der Gemeinderat von Waldbüttelbrunn fordert die Staatsregierung auf, mit allen gegebenen Möglichkeiten auf eine Beibehaltung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer hinzuwirken.
Der erste Bürgermeister wird beauftragt, diese Forderung an die Landtagspräsidentin Barbara Stamm, alle Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Landtages und den Ministerpräsidenten Horst Seehofer heranzutragen.

Das Thema sollte nun in der Sitzung am 8. Mai behandelt werden.

Kathrin Hackel (CSU) stellt Nichtbefassungsantrag

Direkt nach dem Aufruf des TOP stellte jedoch Kathrin Hackel (CSU) einen Antrag zur Geschäftsordnung, sich nicht mit dem Thema zu befassen. Sie sagte, sie wolle “nicht für d’Hont reden”, aber der Gemeinderat habe “besseres zu tun”, als sich mit unserem Antrag zu befassen. Ich redete gegen den Antrag, konnte aber eine Abstimmungsniederlage nicht verhindern, da die CSU-Fraktion (7 Stimmen), die FW-Fraktion (2 Stimmen; Andreas Gese war in der Sitzung abwesend) und ein Teil der SPD-Fraktion (2 Stimmen) dem Antrag zustimmten.

Vorgehen vollständig undemokratisch

Das Vorgehen, unliebsame Anträge mit Geschäftsordnungsanträgen auf Nichtbefassung loszuwerden, hat bei der CSU Waldbüttelbrunn offenbar Methode, denn schon im Herbst 2015 agierte die Fraktion ähnlich. Aus meiner Sicht hätte sich der Gemeinderat unbedingt mit dem Thema befassen müssen: das Gremium ist von der drohenden Wahlrechtsreform betroffen und dadurch könnte es zu einer unfairen Sitzverteilung kommen. Eine faire Sitzverteilung ist jedoch die elementare Grundlage für die Funktionsfähigkeit und demokratische Legitimation eines Gemeinderates. Der Gemeinderat hat also kaum etwas besseres zu tun, als gegen die geplante Änderung des Kommunalwahlrechtes zu protestieren. Es erschreckt, dass Kathrin Hackel und die CSU-Fraktion anscheinend Kritik am Handeln der CSU-Landtagsfraktion so wenig aushalten können, dass sie zum völlig undemokratischen Mittel der Nichtbefassung greifen, um eine Diskussion und eine faire, demokratische Abstimmung zu verhindern. Die Arbeitsfähigkeit des Gemeinderates ist bedroht, wenn es zur Mode wird, mit einer Mehrheit missliebige Anliegen kleinerer Fraktionen einfach zum Tisch zu wischen und nicht mal drüber zu diskutieren. Ich fordere deswegen die CSU-Fraktion auf, so etwas in Zukunft zu unterlassen und sich in den fairen, demokratischen Wettstreit um Inhalte zu begeben!

CSU-Fraktion ebnet d’Hont den Weg

Und auch wenn Kathrin Hackel (CSU) behauptet hat, nicht für das d’Hont-Verfahren zu reden, so hat sie durch die Verhinderung des Protests des Gemeinderates Waldbüttelbrunn gegen diese undemokratische Wahlrechtsreform natürlich etwas dafür getan, dass das d’Hont-Verfahren wieder eingeführt wird. Die CSU-Fraktion Waldbüttelbrunn stellt sich damit an die Seite ihrer Landtagskolleg*innen und ist offenbar nur am eigenen Machterhalt und nicht an einer fairen Sitzverteilung interessiert. Das finde ich sehr schade.

Dank an alle, die gegen den GO-Antrag gestimmt haben

Ausdrücklich bedanken möchte ich mich jedoch beim ersten Bürgermeister Klaus Schmidt, dem dritten Bürgermeister Peter Schulz und dem Rest der SPD-Fraktion (4 Stimmen), die zusammen mit mir und der GRÜNEN-Faktion (3 Stimmen) gegen den GO-Antrag gestimmt haben, auch wenn es am Ende nicht gereicht hat.

Verwandte Beiträge