Gemeinderatssitzung vom 31. Juli 2017

In der Gemeinderatssitzung am 31. Juli 2017 ging es um folgende Themen:

Errichtung einer Reihenhaussiedlung in der Frankfurter Str.

Auf dem Gelände des ehemaligen Koreanischen Restaurants in der Frankfurter Str. möchte die Deutsche Reihenhaus AG einen Reihenhauskomplex mit 28 Reihenhäusern errichten. Die Reihenhäuser sollen in Fertigbauweise errichtet werden und erschwinglichen Wohnraum gerade für junge Familien darstellen. Ich begrüße genauso wie der gesamte Gemeinderat dieses Vorhaben, das zur Linderung der Wohnungsnot in Würzburg und im Würzburger Speckgürtel vielleicht einen kleinen Teil beitragen wird. Der Gemeinderat hat in der Folge auch die bisherigen Planungen, an der Stelle im Flächennutzungsplan ein Mischgebiet zu schaffen, beendet. Das Projekt könnte laut Auskunft der Deutschen Reihenhaus AG in ca. 1,5 Jahren verwirklicht sein.

Einbau von anderen Prallwandteilen in der Ballsporthalle als vorgesehen

Abweichend von dem Foto, das ich im Sitzungsbericht vom 23. Januar gezeigt hatte, wird nun eine andere Beplankung für die Prallwand verwendet. Die neuen Holzteile sind höherwertiger und wären eigentlich mit höheren Kosten verbunden gewesen. Die ausführende Firma ist jedoch in der Lage, zum gleichen Preis wie bei den minderwertigen Teilen vorgesehen zu liefern. Deswegen hat sich der Gemeinderat für eine Änderung entschieden.

Billigkeitserlass bei Erschließungsbeiträgen

Aufgrund einer Gesetzesänderung fallen Straßen, deren Erschließung vor dem 31.03.1996 begonnen hat, aber nie fertig gestellt wurde, mit dem 01.04.2021 aus dem Erschließungsbeitragsrecht. Das bedeutet, dass von den Anlieger*innen dann nicht mehr Erschließungsbeiträge (90% der Kosten) sondern nur noch Ausbaubeiträge (70% der Kosten verlangt werden können. In Waldbüttelbrunn, Roßbrunn und Mädelhofen betrifft das folgende Straßen: Hirtenäcker, Am Ahlbach, Geißbergweg, Herrenwiese, Triebweg, Schwedenweg, Am Vogelsberg, Herchenbergweg, Zufahrt Aussiedlerhof Hümmer. Vollständig erschlossen bedeutet, dass alle Merkmale einer Erschließung wie Oberfläche, Unterbau oder Beleuchtung vorhanden sind. Nicht vollständig erschlossen bedeutet, dass einzelne oder alle dieser Merkmale in der ganzen Straße oder in Teilabschnitten fehlen.

Die Gemeinde sieht sich – aus meiner Sicht nachvollziehbar – aus finanziellen und personellen Gründen nicht in der Lage, alle aufgeführten Straßen bis 2021 endgültig fertig zu stellen. Konkret sollen noch Am Ahlbach, Herrenwiese und Hirtenäcker angegangen werden. Alle anderen Straßen sollen erst nach 2021 fertig erschlossen werden. Daraus folgend würden die Anlieger*innen der 3 genannten Straßen 90% der Kosten übernehmen müssen, die Anlieger*innen der restlichen Straßen gemäß Straßenausbaubeitragssatzung 70% der Kosten. Die Gemeindeverwaltung hat nun vorgeschlagen, den Anlieger*innen der drei Straßen einen Billigkeitserlass zu gewähren, sodass sie auch nur 70% der Kosten tragen müssen.

Aus meiner Sicht ergaben sich hierzu zwei Probleme:

  1. Der Status vieler der aufgeführten Straßen erschien mir und meiner Fraktion ungeklärt. Zum Beispiel ist die Straße Triebweg bis Haus Nr. 5 vollständig erschlossen – sofern man bei der Ersterschließung nur eine Erschließung der Straße bis Haus Nr. 5 plante, gilt diese als vollständig erschlossen und würde deswegen gar nicht unter das neue Gesetz fallen. Eine Erschließung ab Haus Nr. 5 wäre dann auch nach 2021 eine komplette Neuerschließung, bei der 90% der Kosten von den Anlieger*innen verlangt werden könnten. Ähnliches trifft auch auf die Straßen Geißbergweg, Herchenbergweg, Am Vogelsberg, Schwedenweg und Hirtenäcker zu.
  2. Wenn man den Anlieger*innen der drei Straßen einen Billigkeitserlass gewährt, mag das fair gegenüber ihnen sein, weil die Anlieger*innen der anderen aufgeführten Straßen nur 70% der Kosten übernehmen müssen. Es ist allerdings unfair gegenüber allen anderen Menschen im Dorf, die für die Erschließung ihrer Straßen 90% der Beiträge zahlen müssen oder mussten. In der Gesetzesbegründung steht zudem, dass die im Gesetz gesetzte lange Frist bis 2021 es den Gemeinden eben gerade ermöglichen soll, möglichst viele der hohen Ausbaubeiträge zu nehmen und eben nicht nur Straßenausbaubeiträge.

Aufgrund des ersten Punktes hatte meine Fraktion in der Sitzung einen Antrag auf Vertagung gestellt, um den Status der Straßen zu klären. Dieser wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Aufgrund der Unklarheiten und des Fairness-Problems habe ich letztlich gegen den Billigkeitserlass gestimmt.

SPD-Antrag auf Ladestationen für E-Bikes

Nachdem es schon häufiger diskutiert wurde, hat die SPD-Fraktion Ladestationen für E-Bikes, die am Rathausneubau angebracht werden sollen, beantragt. Dem habe ich selbstverständlich wie auch der ganze Gemeinderat zugestimmt.

Schaukästen in der Kirchstraße

Die Vereinsschaukästen in der Kirchstraße sind marode und es bildet sich laufend Kondenswasser, durch das die Aushänge beschädigt werden. Eine Erneuerung kostet ca. 8000 €. Dieses Geld soll nun in den Haushalt 2018 eingestellt werden. Vorher soll überprüft werden, wie viele Schaukästen es überhaupt noch braucht, denn die Inhalte vieler Kästen werden kaum noch regelmäßig erneuert.

Kein Erdaushubzwischenlager

Für Erdaushub sollte ein Zwischenlager erreichtet werden. Da inzwischen mehrere Firmen solche Zwischenlager errichtet haben, kann die Gemeinde darauf verzichten und dieses Geld einsparen. Ich begrüße das.

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